Wechsel nach Hamburg

Kölner Linklaters-Partner wird Leiter Arbeitsrecht bei White & Case

Autor/en
  • JUVE

Der Linklaters-Arbeitsrechtspartner Karl-Dietmar Cohnen (54) wird die Kanzlei verlassen: Der Kölner wechselt zum August als Equity-Partner ins Hamburger Büro von White & Case. Dort übernimmt Cohnen die Position des Praxisgruppenleiters Arbeitsrecht, die zuvor Ingrid Deuchler (50) inne hatte. Deuchler hatte die Sozietät bereits Ende April verlassen und wird in Zukunft nicht weiter als Anwältin tätig sein.

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„Ich habe bei Linklaters alles erreicht, was man erreichen kann. Das in jeder Hinsicht interessante Angebot von White & Case bietet mir die Möglichkeit, noch einmal etwas Neues anzupacken und hierfür optimale Rahmenbedingungen in einer interessanten neuen Umgebung vorzufinden. Nicht nur der Standort Hamburg, auch die Möglichkeit, noch einmal eine deutschlandweite Praxisgruppe zu führen und weiter auszubauen, ist für mich sehr reizvoll“, sagte Cohnen. Der Arbeitsrechtler hatte 1983 bei der Kanzlei angefangen, die seinerzeit als Boden Oppenhoff & Schneider firmierte. Seit 1990 war er Partner und ab Gründung der Praxisgruppe Arbeitsrecht im Jahre 1999 rund sechs Jahre lang ihr Leiter.

Im Markt ist Cohnen weniger für transaktionsbegleitende Zusammenarbeit mit den Gesellschaftsrechtlern bekannt als vielmehr für sein eigenständiges Geschäft. Zuletzt war er etwa mit der Restrukturierung des deutschen Speditionsgeschäfts der ABX Logistics und der Reorganisation des Pharmaunternehmens Janssen-Cilag befasst. Derzeit berät der Kölner Arbeitsrechtler den Automobilzulieferer Federal-Mogul bei der Verlagerung eines Werkes nach Ungarn.

Für Linklaters arbeiten in den Büros in Köln, Frankfurt und München künftig noch 3 Partner und 17 Associates im Arbeitsrecht. Bei White & Case sind an den fünf deutschen Standorten mit Cohnens Zugang nun zwei Partner, vier Local Partner und sieben Associates in dem Bereich tätig.

Cohnens Vorgängerin Deuchler wird nach rund 26 Jahren als Anwältin bei White & Case, Luther und Dr. Weiland & Partner ein Buch über Verantwortlichkeiten in der Arbeitswelt schreiben. Daraus möchte sie ein Konzept entwickeln, mit dem sie als nicht-juristische Beraterin in Konzernen tätig sein könnte.

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