Weiteres Wachstum

BDO Legal baut Arbeitsrechts- und IP-Praxis aus

Zum September hat sich BDO Legal, der Rechtsberatungsarm der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO, mit gleich zwei Quereinsteigerinnen verstärkt. Als neue Praxisleiterin für das Arbeitsrecht kam in Düsseldorf Corinne Klesius (47), bislang Senior Associate bei Clifford Chance, dazu. In das Hamburger Büro wechselte die Marken- und Wettbewerbsrechtlerin Julia Dönch (33). Sie kommt von CMS Hasche Sigle aus Stuttgart, wo sie zuletzt als Counsel arbeitete. Beide stiegen als Senior Manager bei BDO Legal ein, was in anderen Kanzleien dem Status eines Salary-Partners entspricht.

Teilen Sie unseren Beitrag

Die Arbeitsrechtlerin Klesius hatte ihre juristische Laufbahn im Jahr 2000 im Frankfurter Clifford-Büro begonnen, zuletzt arbeitete sie von Düsseldorf aus. „Wir bemerken in den letzten Jahren verstärkten Bedarf an umfassenden Beratungsangeboten im Arbeitsrecht“, sagte Erika Kutz-Benger, Geschäftsführerin von BDO Legal in Düsseldorf. „Wir begrüßen daher nicht nur die breite Ausbildung von Corinne Klesius im Individual- und Kollektivarbeitsrecht, sondern insbesondere auch ihre Erfahrungen bei der arbeitsrechtlichen Begleitung und Gestaltung von Transaktionen.“ Mit Klesius sind künftig zwei Senior Manager und vier Associates bei BDO Legal im Arbeitsrecht tätig.

Deutlich kleiner ist im Vergleich noch die IP/IT-Praxis der Kanzlei. Mit Dönch wächst sie auf zwei Senior Manager und einen Associate. Dönch hatte 2008 bei CMS begonnen und dort vor allem im Marken-, Urheber-, Verlags- und Wettbewerbsrecht gearbeitet. „Gerade die Mandatsbasis von BDO bietet aus meiner Sicht eine ausgezeichnete Grundlage für den weiteren Ausbau der Praxisgruppe IP/IT“, sagte Dönch.

BDO Legal hatte erst im Frühjahr dieses Jahres einen sechsten deutschen Standort in München eröffnet. Dort fusionierte sie mit der lokalen Rechtsberatungseinheit AWT Seltmann (Christine Albert)

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema