Insbesondere in der Regulierungsberatung für Telekommunikation und Energie wird der Wechsel der Hogan-Praxis einen Schub geben. Als einen Grund für seinen Wechsel nennt Kleinlein: „Die regulatorische Arbeit hat bei Hogan & Hartson einen höheren Stellenwert“ und bezieht sich damit auf die Tätigkeit außerhalb der Transaktionsberatung.
Dr. Christoph Wagner, der Co-Director der Praxisgruppe Telecommunications, Media & Entertainment bei Hogan & Hartson ist, sagte mit Blick auf Kleinlein: „Wir streben in der Telekommunikationsberatung mehr Sichtbarkeit im Markt an.“
Viele seiner neuen Partner sind alte Bekannte für den langjährigen Anwalt des Berliner Linklaters-Büros: Kleinlein war viele Jahre lang gemeinsam mit denjenigen Anwälten tätig, die für Hogan & Hartson in Berlin das erste deutsche Büro eröffnet hatten. Sie hatten sich zuvor im Herbst 2000 im Zuge der Fusion mit Linklaters von Oppenhoff & Rädler getrennt.
Bei Linklaters wird der Bereich Telekom-Regulierung nun mit den zwei Berliner Associates Dr. Michael König und Christoph Enaux weitergeführt. Dies erklärte Dr. Christian Hey, Leiter der Abteilung IT & Communications.
Andere Bereiche seien von dem Abgang Kleinleins nicht betroffen, sagte ein Linklaters-Sprecher. Das Öffentliche Wirtschaftsrecht werde weiter mit den Schwerpunkten Privatisierungen, Public Private Partnerships und Vergaberecht durch Dr. Jan Endler betreut, Umweltrecht und Außenwirtschaftsrecht durch Stephan Müller.