Rosengarten stößt bei Noerr zu den Praxisgruppen ‚Compliance & interne Untersuchungen‘ sowie ‚Gesellschafts- & Finanzrechtliche Streitigkeiten‘. Rosengarten arbeitete zunächst rund fünf Jahre lang bei Allen & Overy, bevor er 2012 zur US-Kanzlei Quinn Emanuel stieß. Dort wurde er Ende 2018 Salary-Partner und arbeitete sowohl von Hamburg als auch von Zürich aus. Er war Teil des Teams, das den Weltfußballverband FIFA im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts beriet – ein Mandat, das mit ein Grund für die Eröffnung von Quinn in der Schweiz war. Auch Banken, die wegen der sogenannten Panama-Papers unter Druck gerieten, beriet Rosengarten.
Für Noerr bedeutet der Zugang eine Erweiterung ihres strafrechtlichen Teams, das derzeit primär in München ansässig ist. Mit Rosengartens Einzug in Hamburg ist die Compliance-Praxis, die einen gewissen Schwerpunkt in Frankfurt hat, außerdem nun in drei Großstädten vertreten. Der Neuzugang komplementiert mit seiner Erfahrung aus internationalen Kanzleien und mit US-initiierten Untersuchungen die wirtschaftsstrafrechtliche Kompetenz in München. Dort ist mit Dr. Christian Pelz seit vielen Jahren ein Partner tätig, der aus der klassischen Verteidigung kommt.
Bei Quinn ist die Beratung zu White-Collar-Crime mit Rosengartens Weggang auf Partnerebene in Deutschland nicht mehr besetzt. Das dürfte für die US-Kanzlei allerdings zu verschmerzen sein, denn ihre Schwerpunkte liegen ohnehin eher bei zivil- und patentrechtlicher Konfliktlösung, und unterhalb der Partnerebene verfügt die Kanzlei vor allem mit Blick auf das Steuerstrafrecht über erfahrene Anwälte.
Als ausgeprägte Strafrechts- oder Compliance-Beraterin war Quinn hierzulande nie aufgefallen. Das aus den USA angetriebene FIFA-Mandat, das seinen Höhepunkt etwa 2016 hatte, war einer der seltenen Fälle, in denen Quinn auch aus deutscher Perspektive prominent bei einer internen Untersuchung in Erscheinung getreten ist – vor allem aber dank eines Schweizer Partners.