Ab 2020 will das Bundesverkehrsministerium alle seine Infrastrukturprojekte mit BIM planen. Auch die Deutsche Bahn will ab 2020 bei allen wiederholbaren und komplexen Projekten BIM einsetzen.
Der Grund für das Scheitern vieler Großbauprojekte, etwa des Flughafens BER oder der Hamburger Elbphilharmonie, liegt oft in einer unzureichenden Planung. Nicht selten wird mit dem Bau begonnen, ohne dass die Planung vollständig abgeschlossen ist. Das hat häufig politische Gründe: Bestimmte Bauprojekte sollen in einer bestimmten Legislaturperiode begonnen oder abgeschlossen werden. Mit BIM werden alle am Bau Beteiligten zu einer detaillierten Planung vor dem ersten Spatenstich gezwungen, und zwar – und das ist in der Baubranche neu – gemeinsam.
Bei dem Einsatz von BIM wird entwirft jeder Projektbeteiligte mithilfe von verschiedenen IT-Werkzeugen ein 5D-Modell, das sämtliche spezifische Objektdaten inklusive Terminen und Kosten enthält. Die einzelnen Modelle werden anschließend vom sogenannten BIM-Koordinator zu einem einzigen Modell zusammengesetzt. So können Fehler frühzeitig identifiziert und behoben werden, also bevor sie am Bau in die Realität umgesetzt werden.
In der Baubranche stößt die neue Planungsmethode auf reichlich Zuspruch, doch sie wirft auch ganz neue rechtliche Fragen auf: Wer haftet bei so einem Gemeinschaftsprojekt? Und: Treten durch den vorgeschriebenen Einsatz von BIM Wettbewerbsbeschränkungen bei der Vergabe auf? Die Branche muss sich jetzt mit Schulungen fit machen für BIM und teure Investitionen in neue Software wagen. Denn um international wettbewerbsfähig zu bleiben, führt kein Weg an BIM vorbei. (Christin Nünemann)
Mehr zum aktuellen Trendthema der Baubranche lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des JUVE Rechtsmarkts.