Zementkartell

CDC mit Oppenländer zum Zwischensieg

Die benachteiligten Kunden dürfen die Mitglieder des Zementkartells auf Schadensersatz verklagen. Der Kartellsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute eine entsprechende kartellrechtliche Klage zugelassen.

Teilen Sie unseren Beitrag

Wegen der Signalwirkung dieses Pilotprozesses gehen alle Beteiligten von einem langen Verfahren aus, in dem um jedes rechtliche Detail gestritten wird. Die Zementfirmen hatten gegen das erstinstanzliche Zwischenurteil des Landgerichts Düsseldorf – das ebenfalls die Klage für zulässig gehalten hatte – Berufung eingelegt, die jetzt zurückgewiesen wurde.

Da das OLG Düsseldorf in seiner jetzigen Entscheidung keine Revision zuließ, können die Beklagten noch eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einreichen. Ob die Klage auch begründet ist, wird das Landgericht Düsseldorf erst in einem nächsten Schritt zu entscheiden haben.

Die Riege der anwaltlichen Berater enthält einige der bekanntesten deutschen Kartellrechtler. Darunter für CDC Dr. Albrecht Bach von der Stuttgarter Kanzlei Oppenländer. Auf Beklagtenseite agieren unter anderem Partner von Gleiss Lutz, Freshfields Bruckhaus Deringer und Nörr Stiefenhofer Lutz.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.