Persönliche Gründe geben beide Seiten als Trennungsursache an. „Wir fühlen uns in der Kanzlei nicht mehr wohl“, so Dr. Holger Zuck. Der 45-jährige Anwalt wird in der neuen Kanzlei für Öffentliches Recht weiter im Beförderungsrecht und im Beamtenrecht tätig sein. Geplant ist eine Verstärkung mit einem dritten Öffentlich-Rechtler.
Auch bei den sechs Anwälten von Quaas & Partner gibt es inhaltlich keine Neuausrichtung. „Kerngebiet der Kanzlei wird das Öffentliche Recht bleiben, dabei in weitem Umfang das Medizinrecht“, so Medizinrechtler Dr. Jens-M. Kuhlmann (41). In der internen Partnerstruktur sind jedoch Veränderungen geplant. Auch sollen sowohl im öffentlichen Baurecht als auch im Medizinrecht Neueinstellungen erfolgen.
Die Kanzlei Zuck & Quaas genoss aufgrund der Expertise von Quaas und der verfassungsrechtlichen Kompetenz von Zuck vor allem im Krankenhausrecht ein besonders gutes Renommee.