Zuck & Quaas

Namenspartner gehen getrennte Wege

Autor/en
  • JUVE

Die alteingesessene Stuttgarter Kanzlei Zuck & Quaas fällt auseinander. Der prominente Verfassungsrechtler und Kanzleigründer Prof. Dr. Rüdiger Zuck (72) verlässt Anfang Oktober oder November zusammen mit seinem Sohn Dr. Holger Zuck die Sozietät. Sie gründen in Stuttgart die Anwaltskanzlei Zuck. Die Anwälte um den Namenspartner und Öffentlich-Rechtler Prof. Dr. Michael Quaas (56) werden unter dem Namen Quaas & Partner in den Kanzleiräumen weiterarbeiten.

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Persönliche Gründe geben beide Seiten als Trennungsursache an. „Wir fühlen uns in der Kanzlei nicht mehr wohl“, so Dr. Holger Zuck. Der 45-jährige Anwalt wird in der neuen Kanzlei für Öffentliches Recht weiter im Beförderungsrecht und im Beamtenrecht tätig sein. Geplant ist eine Verstärkung mit einem dritten Öffentlich-Rechtler.

Auch bei den sechs Anwälten von Quaas & Partner gibt es inhaltlich keine Neuausrichtung. „Kerngebiet der Kanzlei wird das Öffentliche Recht bleiben, dabei in weitem Umfang das Medizinrecht“, so Medizinrechtler Dr. Jens-M. Kuhlmann (41). In der internen Partnerstruktur sind jedoch Veränderungen geplant. Auch sollen sowohl im öffentlichen Baurecht als auch im Medizinrecht Neueinstellungen erfolgen.

Die Kanzlei Zuck & Quaas genoss aufgrund der Expertise von Quaas und der verfassungsrechtlichen Kompetenz von Zuck vor allem im Krankenhausrecht ein besonders gutes Renommee.

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