Ist das Metaverse nur eine Spielerei oder die bedeutendste Umwälzung seit der Erfindung des Internets selbst? So unklar die Ansichten derzeit noch zwischen diesen Polen wabern, eines dürfte relativ sicher sein: Es wird am Ende nicht Anwältinnen und Anwälte mit der Spezialisierung Metaverse geben, genauso wie es auch keine Internet-Anwälte gibt. Beide Themen sind zu groß und zu allgemein – gefragt sind klug gewählte Spezialisierungen innerhalb dieser Felder.
Gerade für den anwaltlichen Nachwuchs, der bei Trendthemen schnell seinen Business Case riecht, ist es wichtig, sich nicht zu verzetteln. Wenn eine Mandantin anfragt, muss man schon Experte sein. Das geht nur, wenn man sich innerhalb der neuen Welt, die sich hier aufzutun scheint, fokussiert. Wenn sich unser Leben wirklich in eine parallele, digitale Welt verlagert, wird es auch in der Anwaltschaft Spezialisten geben müssen, die sich mit der Ökonomie dieser Welt auskennen, sei es im Marken-, Immobilien- oder Finanzrecht.
Auf dem Weg in diese Welt gilt für den innovationsfreudigen Teil der Anwaltschaft möglicherweise eine altbekannte, einfache Faustregel: Follow the money. Denn wo heute schon Geld fließt, wird auch bereits Geld für Rechtsberatung ausgegeben. NFTs stehen hoch im Kurs, Unternehmen experimentieren damit, entwerfen auf dieser Basis Modekollektionen, die von Avataren getragen werden können. Oder einfach erstmal als virtueller Wertgegenstand im persönlichen Wallet geparkt werden. So oder so: Experimentierfreude schafft auch in der Rechtsberatung im und um das Metaverse herum die Spezialisten der ersten Stunde.
Der Kommentar stammt aus der aktuellen Ausgabe 07/2023 des JUVE Rechtsmarkt.