Als BASF im Frühjahr 2022 bekanntgab, man werde bei den externen Rechtsberatern mit einem global angelegten Programm Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion fördern, ging ein Raunen durch die Kanzleiwelt. Manche äußerten respektvolle Bewunderung, andere hingegen fürchteten die Eingriffe, die ein solches Vorhaben im Kanzleimanagement mit sich bringen könnte. Aber da hatte der Chemiekonzern seine Ambitionen schon in den Rahmenverträgen mit seinen Stammkanzleien verankert. Und diese ließen sich ein (mussten sich einlassen) auf die neue Art der Zusammenarbeit. Sie ist direkter und in ihren soziokulturellen Impulsen weitreichender, als manch teilnehmende Kanzlei erwartete. Eine solche Initiative braucht die Rückendeckung der Konzernspitze und sie muss in der Rechtsabteilung sorgfältig vorbereitet und begleitet sein, damit das Team über seine reine Rechtsfunktion hinauswachsen kann.
BASF hat in seinem Streben nach Vielfalt und Gleichberechtigung schon Mitstreiter: Bayer, Siemens, die Deutsche Telekom und rund 120 weitere Konzerne haben die internationale Initiative ‚General Counsel for Diversity & Inclusion‘ unterzeichnet. Auf beiden Seiten des Atlantiks denken Inhouse-Vertreterinnen und -Vertreter darüber nach, wie sie eine ausreichende Präsenz von Menschen mit LGBT+- oder Migrationshintergrund im eigenen Haus und in den mandatierten Teams erreichen und wie mehr Frauen in Leitungspositionen aufsteigen können. Aber es müssen noch ein paar mehr werden, die hier ein Zeichen setzen. Wie überall gilt auch im Rechtsmarkt: Wenn man sich auf die Selbstheilungskräfte von Unternehmen verlässt, wird der Wandel noch ewig dauern. Wer Änderungen beschleunigen will, muss Druck machen und seine Macht als Kunde nutzen.
Der Kommentar stammt aus der aktuellen Ausgabe 08/2023 des JUVE Rechtsmarkt.