Kommentar zum Cum-Ex-Urteil

Klares Signal des Rechtsstaats: Kooperation wird belohnt

Dr. Kai-Uwe Steck ist in seinem Cum-Ex-Prozess mit einem blauen Auge davongekommen. Ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung, und die Anwaltszulassung behält er obendrein. Das ist verdammt wenig angesichts eines Steuerschadens von knapp 428 Millionen Euro.

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Während der brave Steuerzahler das Urteil wahrscheinlich kaum nachvollziehen kann, dürfte es für künftige Kronzeugen ein ermutigendes Signal sein. Die Entscheidung ist ein unmissverständliches Zeichen des Rechtsstaats, dass es sich lohnt, als Erster auszupacken und damit wesentlich zur Aufklärung beizutragen.

Steck hat nicht nur ein umfassendes Geständnis abgelegt, sondern auch aktiv andere wichtige Akteure dazu gebracht, auszusagen. Dadurch trug er – auch laut Ex-Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker – wesentlich dazu bei, Licht ins Dunkel der komplizierten Cum-Ex-Strukturen zu bringen. Genau das würdigte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Steck habe außerdem einen relevanten Anteil daran, dass dem Staat inzwischen insgesamt rund 660 Millionen Euro zugeflossen sind, so der Richter.

Steck machte seinerzeit gemeinsame Sache mit Dr. Hanno Berger. Der kooperierte in keiner Weise, blieb halsstarrig bis zum Schluss und kassierte eine Haftstrafe von acht Jahren. Der Kronzeuge bleibt in Freiheit. Die Hälfte des Gewinns von rund 50 Millionen Euro wird er aber an den Staat zurückzahlen müssen. Angesichts der Tatsache, dass Steck seine Anwaltszulassung behalten darf, kann ihm das als Senior Partner der Schweizer Kanzlei Pontinova sogar gelingen. Als Kronzeuge auszusagen, lohnt sich eben doch.

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