Berger wirft den Beamten vor, sie hätten gegenüber den Staatsanwälten „ein Vorwurfskonstrukt zusammengefügt, das hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen unhaltbar ist“. Die steuerliche und steuerstrafrechtliche Würdigung sei abwegig, der Vorwurf einer mittäterschaftlich begangenen schweren Steuerhinterziehung unhaltbar.
Der Steueranwalt hat recht, wenn er darauf hinweist, dass die Geschäfte lange Jahre gang und gäbe waren.Auch renommierte Großkanzleien wie Freshfields Bruckhaus Deringer oder Clifford Chance haben Cum-Ex-Geschäfte begutachtet und als gesetzeskonform eingestuft – und eine Menge Geld damit verdient.
Fakt ist auch, dass der Gesetzgeber mindestens eine große Mitschuld trägt an dem Desaster, das den Steuerzahler viele Milliarden Euro gekostet hat. Er hat es erst möglich gemacht, dass es zu einer doppelten Erstattung einer nur einmal bezahlten Kapitalertragssteuer kommt.
Die Anklage gegen Berger selbst steht also auf dünnem Eis. Völlig abwegig ist sie aber nicht. Die Ermittler scheinen jedenfalls davon auszugehen, dass Berger nicht allein Gutachten geschrieben, sondern auch Strukturen entwickelt hat. „Wer glaubte, einen Weg gefunden zu haben, aus einem Hähnchen drei halbe zu machen, ist gut beraten, diesen Weg der Finanzverwaltung transparent zu machen“, warnte jüngst ein bekannter Strafverteidiger.
Ob es zu einer Anklage gegen Berger kommt, ist offen. Seine Anzeige gegen die Beamten ist aber kontraproduktiv. Sie sorgt für verbrannte Erde. Womöglich ist das Berger sogar bewusst: Er hat Deutschland den Rücken gekehrt und ist in die Schweiz übergesiedelt.