Natürlich sprach sich keiner der Gegner gegen die geplante Verbesserung des Verbraucherschutzes aus, oder gar dagegen, der Praxis der professionellen Abmahnkanzleien einen Riegel vorzuschieben. Doch die Veränderung hätte sich auf alle UWG-Fälle ausgewirkt, nicht nur auf den kleinen Onlinehändler, der sein Impressum nicht richtig ausgewiesen hat. Aber gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen? Das ging dann doch zu weit.
Und es stand viel auf dem Spiel: Es gibt eine ganze Reihe spezialisierter Richter und Wettbewerbskammern verteilt über die ganze Republik, die durch zahlreiche Fälle einen Wissens- und Erfahrungsschatz haben, den man an kleineren Gerichten meist vergebens sucht. Diese Spezialisten unter den Gerichten geben Rechtssicherheit und tragen damit zur Attraktivität Deutschlands als Rechtsstandort bei. Eine missbräuchliche Wahl eines Gerichtes gilt es aber freilich nach wie vor zu unterbinden, hierfür muss nun noch eine Lösung her.
Doch erschreckend an dem jetzigen Verlauf des Gesetzentwurfes war nicht allein die drohende Veränderung. Soweit bekannt wurden jegliche Einwände abgeschmettert. Selbst den spezialisierten Richtern, die von den Änderungen am meisten gespürt hätten, wurde kein gesondertes Gehör geschenkt. Das soll sich zumindest in der nächsten Legislaturperiode ändern, wenn der fliegende Gerichtsstand noch einmal breiter diskutiert wird – so will es ein entsprechender Entschließungsantrag. Wie man hört, waren es nun maßgeblich zwei Mitglieder der GRUR, die über ihre politischen Kontakte im Rechtsausschuss mithalfen, die Abschaffung zu stoppen. Damit gab die Vereinigung ihre traditionell eher zurückhaltende, ratgebende Rolle auf. Ein guter Weg, auf dem sie bleiben sollte.