Über Prof. Dr. Stefan Reinhart
Prof. Dr. Reinhart vertritt Kreditinstitute sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich in Fragen des Bankrechts (Commercial Banking, Investment Banking, Anlagehaftung) sowie Kreditinstitute und Gläubiger bei der rechtlichen Strukturierung von Finanzierungen. In insolvenzrechtlichen Mandaten steht einerseits die Beratung von Gläubigern im Verfahren, andererseits die Beratung des Schuldners (Sanierung, Beratung des Vorstands oder der Geschäftsführung in Haftungsfragen) im Vorfeld der Insolvenz im Vordergrund.
Prof. Dr. Reinhart vertritt seit Jahren für mehrere Versicherer die Versicherten im Rahmen der Haftung für Vermögensschäden, insbesondere im Bereich der Haftung der freien Berufe (RA-, Notar- und WP-Haftung) sowie der Haftung von Vorständen und Geschäftsführern (DO). Er berät regelmäßig Geschäftsführer oder Vorstände bei Umstrukturierungen oder im Rahmen der haftungssensiblen Compliance-Fragen.
Neben seiner Tätigkeit bei den ordentlichen Gerichten wird Prof. Dr. Reinhart regelmäßig als Schiedsrichter tätig, unter anderem auch als Vorsitzender des Ständigen Schiedsgerichts der Rechtsanwaltskammer Frankfurt. Seit 2001 ist er außerdem Lehrbeauftragter und seit Anfang 2013 Honorarprofessor der Frankfurt University of Applied Sciences für Insolvenz und Sanierung.
Werdegang
- Honorarprofessor an der Frankfurt University of Applied Sciences
- Lehrbeauftragter an der Frankfurt University of Applied Sciences für Insolvenz und Sanierung
- Rechtanwalt bei FPS und seit 1999 Partner
- Zulassung als Solicitor (England & Wales)
- Rechtsanwalt bei Herbert Smith, London
- Promotion (Universität Frankfurt, MPI Hamburg, IDCS Lausanne, ICLS London) über Sanierungsverfahren im internationalen Insolvenzrecht
- Zulassung zur Anwaltschaft
- Studium der Rechtswissenschaften von an der Universität Frankfurt und der University of Exeter