Über Volker Serth
Volker Serth ist Leiter der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei FPS, seit 1991 zur Anwaltschaft zugelassen und seit dem Jahr 1995 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Er hat umfassende Erfahrungen bei der Beratung und gerichtlichen Vertretung von national wie auch international tätigen Mandanten im Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Er berät Unternehmen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Einführung und Änderung von Entgeltsystemen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Darüber hinaus gehört zum Tätigkeitsbereich von Herrn Rechtsanwalt Serth die (vorbereitende) Prüfung und Vertretung in Kündigungsfällen. Gleiches gilt für sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen.
Im kollektiven Arbeitsrecht umfasst das Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwalt Serth das Gestalten / Aushandeln von Betriebsvereinbarungen mit Betriebsräten zu allen mitbestimmungsrelevanten Themen, insbesondere Interessenausgleiche und Sozialpläne im Zusammenhang mit Sanierungs-, Re- und Umstrukturierungsmaßnahmen (Ausgliederung von Betriebsteilen, Betriebsübergänge, Betriebsteilstilllegungen) sowie dem Verhandeln von Arbeitsordnung, Entgeltsystemen einschließlich deren Umgestaltung. Der weitere Tätigkeitsbereich im kollektiven Arbeitsrecht umfasst die Beratung im Umgang mit Betriebsräten, Mitwirkung in Einigungsstellenverfahren sowie das Aushandeln tarifvertraglicher Regelungen im Rahmen von Firmentarifverträgen.
Auch arbeitsrechtliche due-diligence-Prüfungen im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen bzw. -beteiligungen (M&A) werden von Herrn Rechtsanwalt Serth durchgeführt.
Werdegang
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Zulassung als Rechtsanwalt