Private Jura-Hochschule in Hamburg gegründet

In Hamburg ist unter dem Namen Bucerius Law School in der Rechtsform der gemeinnützigen GmbH die erste vollständig privat finanzierte Hochschule für Rechtswissenschaft gegründet worden. Zur Zeit läuft das formelle Anerkennungsverfahren nach dem Hamburgischen Hochschulgesetz. „Alle Entscheidungsträger in Verwaltung und Politik stehen dem Projekt sehr aufgeschlossen und flexibel gegenüber“, freut sich Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Hein Kötz vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg und Gründungspräsident der Rechtsschule. Reserviertheit spürt Kötz lediglich bei einigen Kollegen von den anderen juristischen Fakultäten, Protest gebe es aber nicht.

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„Plötzlich habe ich die Möglichkeit, alle meine Reformideen zu verwirklichen“, erklärt Kötz zu seiner persönlichen Motivation, sich für die neue Hochschule zu engagieren. Die neue Rechtsschule wird in renovierte Räumlichkeiten an der Marseiller Straße in der Nähe des Hamburger Botanischen Gartens „Planten und Blomen“ einziehen, in denen zur Zeit noch das Institut für Angewandte Botanik der biologischen Fakultät untergebracht ist. Am 1. Oktober nächsten Jahres soll der Lehrbetrieb aufgenommen werden.

Die Zeit-Stiftung, in deren Kuratorium auch die Idee zur Gründung der Law School entstanden ist, und Studiengebühren in Höhe von DM 15.000 pro Jahr finanzieren die private Hochschule.

Die Gründungskommission, der u. a. Dr. Henning Voscherau, Lord Ralf Dahrendorf, Dr. h. c. Tyll Necker, Professor Dr. Karsten Schmidt und die Anwälte Dr. Klaus Landry (Graf von Westphalen Fritze & Modest, Hamburg) und Dr. Christian Wilde (Bruckhaus Westrick Heller Löber, Hamburg) angehören sowie besonders die Professoren Kötz und Schmidt und der Projektleiter Rechtsanwalt Jürgen Büring aus Hamburg haben in Zusammenarbeit mit dem Bonner Institut für Test- und Begabungsforschung (Prof. Dr. Günter Trost, früher Studienstiftung des Deutschen Volkes) einen auf dem amerikanischen L.S.A.T. beruhenden Test entwickelt, der im schriftlichen Bewerbungsverfahren Sprachbegabungen, intellektuelle Fähigkeiten insbesondere in Bezug auf die Eignung zum Jurastudium, und auch soziale Kompetenz feststellen soll. Ferner müssen die Bewerber einen bestandenen Toefl-Englischtest nachweisen. 200 Bewerber erhalten danach eine Einladung zum mündlichen Assessment, das voraussichtlich zwei Tage dauern wird. 100 Studenten werden schließlich pro Trimester aufgenommen.

Auch die neuen Professoren müssen sich Auswahlkriterien der Berufungskommision stellen. Internationale Ausrichtung und unternehmerischer Sinn für eine Privathochschule sind nur einige der Voraussetzungen der Berufung. Fünf Professuren sind bereits ausgeschrieben, insgesamt sollen bis zu 15 Stellen besetzt werden.

Studieninhalte werden neben dem klassische Fächerkanon nach der Hamburger Juristenausbildungsordnung (JAO) rechtsvergleichende und ausländisch-rechtliche Aspekte, ein Studium generale, Vorlesungen zum anwaltlichen Berufsrecht, Kleingruppenseminare in englischer Sprache mit ausländischen Dozenten und ausländische Rechtssprache sein, für die vollberuflich ein Sprachlehrer zur Verfügung steht. Jede Lehrveranstaltung schließt mit einer Prüfung ab. Praktika und ein zwingendes Auslandstrisemester an einer Partneruniversität etwa in Großbritannien oder den USA sind in den Studienverlauf integriert. Ein hochschulinternes Career Office wird für die Studenten eine Stellenbörse bereithalten. Nach 10 Trisemestern (drei 1/3 Jahren) erhalten die Studenten den Titel eines Bachelors (LL.B.), für den sie im Studium Punkte nach einem Credit points-System sammeln. Für die Zukunft sind ein Doktorandenstudium, ein LL.M-Weiterbildungsstudium und Professionals-Fortbildungsveranstaltungen geplant.

Ziel der Hamburger Law School ist, einen vergleichbaren Ruf wie etwa die European Business School (EBS) zu erarbeiten.

Der frische Wind wird die deutsche Jura-Hochschullandschaft aufwirbeln und sicher können die staatlichen Universitäten vom dynamischen Antritt der Bucerius Law School Hamburg lernen.

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