Da die Kölner Anwälte Mandatsverhältnisse in Berlin unterhalten und Ernst Mandantschaft in NRW hat, bestehe ein Ziel der Zusammenarbeit darin, nun in jede Richtung ortsnahen Beratungsservice anbieten zu können, verdeutlicht Ernst die Vorteile der Kooperation. Außerdem soll die gemeinsame Berufsausübung der wachsenden Bedeutung der Bundeshauptstadt als Sitz zahlreicher Verbände und für die Gesetzgebung im Umwelt- und Technikrecht Rechnung tragen. Eine weitere Rolle spiele die Vorbereitung auf die geplante Erweiterung der Europäischen Union, so Ernst und Klett übereinstimmend.
Die Verstärkung durch Ernst setzt den Köhler & Klett-Expansionskurs fort. Nachdem sechs Partner Ende 2000 die Sozietät verlassen hatten, verfügt die Kanzlei nunmehr wieder über neun Anwälte.