Bei Siemens war heute Aufatmen angesagt: Die Staatsanwaltschaft München hat ihr Bußgeldverfahren gegen den Konzern wegen der Korruptionsaffäre abgeschlossen. Praktisch zeitgleich beendeten auch die US-Behörden den Fall Siemens.
Richter Richard Leon vom US-Bundesgericht in Washington D.C. sprach Siemens und ihre Töchter in Argentinien, Bangladesch und Venezuela schuldig wegen fehlender interner Kontrollen und Missachtung der Rechnungslegungsvorschriften des Foreign Corrupt Practices Act (FCPA). Der Konzern zahlt für die Einigung mit dem Justizministerium ein Strafgeld von rund 350 Millionen Euro. Die SEC schöpft rund 270 Millionen Euro Gewinn ab. Wichtiger jedoch: Siemens wird nicht von öffentlichen Aufträgen in den USA ausgeschlossen.
Die langwierigen Verhandlungen in den Vereinigten Staaten führte maßgeblich Rechtsvorstand Peter Solmssen. Ebenfalls maßgeblich beteiligt an dem gesamten Verfahren waren nach Informationen aus dem Markt die Siemens-Anwälte Niels Hartwig und Dr. Christian Bleiweiss. In den USA bediente sich der Konzern zudem der New Yorker Kanzlei Davis Polk & Wardwell. Involviert waren die Partner Scott Muller und Angela Burgess sowie die Associate Deepika Bains, alle aus dem Litigation-Team. Für das Department of Justice waren federführend aus der Fraud Section Mark Mendelsohn und Lori Weinstein tätig, die SEC beschäftigte gleich eine ganze Handvoll Mitarbeiter.
Auch die Münchner Staatsanwaltschaft, dort Hildegard Bäumler-Hösl, schlägt die Akte Siemens zu: Der Konzern hat Zahlungen in Höhe von weiteren 395 Millionen Euro akzeptiert. Neben dem bereits erwähnten Inhouse-Team trat gegenüber der Münchner Staatsanwaltschaft auch der Münchner Strafrechtler Dr. Eckhart Müller von Dr. Müller Heyng Gussmann Dr. Schütrumpf auf.