Indien

Rückschlag für Liberalisierung des Rechtsmarkts

Nach rund 14 Jahren hat der High Court in Bombay entschieden, dass die Büroeröffnungen von Ashurst, Chadbourne & Parke und White & Case in den 1990er-Jahren in Indien illegal waren. Eine Genehmigung durch die Reserve Bank of India hätte nicht erteilt werden dürfen. Geklagt hatte die indische Anwaltsvereinigung Lawyers' Collective.

Teilen Sie unseren Beitrag

Die Entscheidung stützt sich auf den sogenannten Advocates Act von 1961. Das Gericht hat auf dessen Basis die Rechtsberatung durch ausländische Kanzleien insgesamt für rechtswidrig erklärt. Dies betrifft Beratung ebenso wie Vertretung, unabhängig davon, in welchem nationalen Recht beraten wird. Die Beklagten hatten argumentiert, das Gesetz erfasse nur das Auftreten vor Gericht. Die Entscheidung ist ein herber Rückschlag für die bisherigen Bemühungen um eine Liberalisierung des indischen Anwaltsmarktes, die unter anderem auch auf EU-Ebene betrieben werden.

Der Vertreter der indischen Regierung hatte im Prozess allerdings erklärt, dass über eine Lösung nachgedacht werde. Das Gericht forderte die Regierung in seiner Entscheidung auf, endlich eine „angemessene Entscheidung“ zu der Frage zu treffen. „Indirekt sagt das Gericht damit, dass es die bisherige Regelung für nicht mehr zeitgemäß hält“, sagte Dr. Daniel Sharma, Brüsseler Partner von Heuking Kühn Lüer Wojtek und Präsidiumsmitglied der Deutsch-Indischen Juristenvereinigung sowie Repräsentant der Deutsch-Indischen Handelskammer bei der Europäischen Union. Tatsächlich wolle auch die erst im Frühsommer neu gewählte indische Regierung den Rechtsmarkt öffnen.

„Eine Liberalisierung wird noch auf sich warten lassen, da die indischen Anwälte zunächst gleiche Startbedingungen erwarten“, sagte Dr. Daniela Favoccia, Leiterin des Indian Desk bei Hengeler Mueller. So haben sie etwa derzeit kein Recht, für sich zu werben.

White & Case hatte ihr indisches Büro bereits vor einigen Jahren geschlossen. Auch bei Chadbourne auf der Website findet sich kein Hinweis mehr auf eine indische Repräsentanz. Einzig Ashurst ist nach wie vor in Neu-Delhi präsent. Auf die Büros dieser und anderer internationaler Kanzleien außerhalb Indiens wird die Entscheidung keinen Einfluss haben. Zwar gibt es in Indien eine Fraktion, die von indischen Anwälten, die als Expats arbeiten, eine Rückgabe der Zulassung verlangt, doch hat sich diese bislang nicht durchsetzen können.

Bis zu einer Entscheidung durch die indische Zentralregierung werden ausländische Kanzleien weiterhin auf indische Kooperationspartner oder eine Umgehung des Praxisverbots setzen müssen.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.