Über die Beförderung zum Special Counsel entscheidet die internationale Partnerschaft, Voraussetzung für für den Aufstieg ist der Counsel-Status.
Mit der Neuerung will die Kanzlei insbesondere Anwälten eine dauerhafte Perspektive auch ohne Partnerstatus bieten, deren Beratungsfeld aufgrund der Umsätze die Ernennung eines weiteren Equity-Partners nicht ohne weiteres nahelegen würde. Mit Einführung des Special Counsel eröffnet nun auch Wilmer Hale offiziell einen dritten Weg neben dem bisher üblichen ‚up-or-out‘.
Der ab dem sechsten Berufsjahr mögliche Counsel-Status ist bei der US-Kanzlei nicht als Dauerlösung vorgesehen, sondern fester Bestandteil des Partnertracks und damit einer Karrierestufe vergleichbar, die in anderen Kanzleien mit ‚Non-Equity-Partner‘ oder ‚Salary Partner‘ bezeichnet wird. Zusätzlich gehören der deutschen Wilmer Hale-Praxis fünf ‚Senior Counsel‘ an, zum Teil ehemalige Partner, die nicht mehr in das alltägliche Mandatsgeschäft involviert sind.
Zum Januar ernennt die Kanzlei weltweit insgesamt 14 Special Counsel, darunter elf Frauen. Erste deutsche Special Counsel wird die Arbeitsrechtlerin Dr. Anja Mengel (40), die in den vergangenen Jahren unter anderem den High-Tech-Bundesverband Bitkom, das Softwarehaus Völcker Informatik und Deutsche Kreditbank, allesamt Dauermandanten der Kanzlei, beriet.