Frankfurt

Rittershaus holt Gesellschafts- und Immobilienrechtler

Autor/en
  • Catrin Behlau

Rittershaus holt zum August Bernhard Naujack von der Frankfurter Kanzlei Engel Hansen & Naujack hinzu. Der auf Gesellschafts- und Immobilienrecht sowie Transaktionen spezialisierte 47-Jährige ist gleichzeitig Notar und wird zunächst als of Counsel tätig sein.

Teilen Sie unseren Beitrag

 „Wir sind sehr froh, dass wir Herrn Naujack für uns gewinnen konnten“, sagte Rittershaus-Partner Wendelin Frhr. v. Ketelhodt, der vor Ort ebenfalls im Gesellschaftsrecht und als Notar arbeitet. „Er bildet einen wichtigen Baustein in der strategischen Weiterentwicklung des Frankfurter Standorts.“

Durch Naujack baut die Kanzlei nun ihre gesellschaftsrechtliche Arbeit vor Ort weiter aus. Zuletzt hatte die Sozietät in der Praxis vor drei Jahren Dr. Markus Bauer als Partner und Walther von Wietzlow als of Counsel hinzugeholt (mehr…). Zuvor war der Corporate-Bereich nach dem internen Wechsel von Partner Rainer Dietmann ins Mannheimer Büro zwischenzeitlich nicht besetzt.

Naujack sagte: „Rittershaus bietet mir im Bereich der Beratung mittelständischer Unternehmen eine exzellente Plattform, um meine bisherige anwaltliche Praxis auszubauen und Projekte zu akquirieren, die eine gewisse Kanzleigröße und Spezialisierung erfordern.“

Mit Naujack sind am Frankfurter Standort nun fünf Partner und zwei of Counsel tätig. Insgesamt zählt Rittershaus 45 Berufsträger, davon 18 Partner und fünf of Counsel. Erst im Juni hatte die Kanzlei auch in München ihre Corporate-Praxis ausgebaut. Dr. Sibilla Nagel wechselte von MDP-Kanzlei PSP Peters Schönberger & Partner als Partnerin in das jüngste Rittershaus-Büro (mehr…), mit dem die Kanzlei seit Oktober 2009 ihre bisherige Präsenz in Mannheim und Frankfurt ergänzt.

Bei Engel Hansen & Naujack verbleibt als einer von künftig nur noch zwei Berufsträgern noch der Seniorpartner Wolfgang Naujack. Zum Jahresanfang hatte sich der Kanzlei noch Christoph Piotrowski als of Counsel angeschlossen (mehr…), zuvor Chefsyndikus und Personalleiter der insolventen Warenhauskette Woolworth.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.