Erneuter Rückschlag für EU-Patent

Keine Einigung bei Sprachenregelung

Die Schaffung eines einheitlichen Patents für alle EU-Staaten ist in weite Ferne gerückt. Die für Wettbewerbsfähigkeit zuständigen Minister der 27 EU-Regierungen einigten sich in Brüssel nicht auf eine Beschränkung der Patentsprachen.

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Die Reduzierung der vorgeschriebenen Übersetzungen in Englisch, Französisch und Deutsch statt in alle 23 EU-Sprachen galt als einer der zentralen und zugleich schwierigsten Verhandlungspunkte auf dem Weg zu einem EU-Patent. Bereits seit den 1970er-Jahren ringen die EU-Länder in dieser Frage miteinander. Vor allem aus dem Kreis der Mittelmeer-Staaten gab es stets erbitterten Widerstand gegen die Reduzierung der Übersetzungen in die drei offiziellen Sprachen des Europäischen Parlaments und des Europäischen Patentamtes.  

Diesmal soll vor allem Spanien eine Einigung blockiert haben, berichteten Diplomaten. Am Rande des Sondertreffens in Brüssel erklärte ein Kommissionsvertreter, dass sich 26 der 27 Mitgliedsstaaten einig gewesen seien. Spanien habe eine Bevorzugung der drei Parlamentssprachen befürchtet.

Beobachter sehen nach dem Scheitern der Verhandlungen nun den Weg frei für einen Alleingang der willigen Staaten. Bereits im Vorfeld des Sondertreffens hatten die Regierungen von Großbritannien, Slowenien, Schweden, Irland und der Niederlande mitgeteilt, notfalls von der Möglichkeit einer der sogenannten Verstärkten Zusammenarbeit Gebrauch zu machen. Der Lissabon-Vertrag sieht vor, dass auch ein Teil der EU-Staaten ein Reformprojekt weiterverfolgen kann, nachdem offiziell das Scheitern der Verhandlungen aller Mitgliedsstaaten festgestellt wurde.

Sie könnten dann eine Patentregelung auch ohne Zustimmung Spaniens beschließen. Allerdings würde das EU-Patent nur in den Staaten gelten, die sich für die Verstärkte Zusammenarbeit entschlossen haben. Dass es noch zu einer Einigung aller 27 EU-Staaten kommt, halten Kommissionsvertreter für ausgeschlossen. Im Dezember wollen die Minister laut Medienberichten nun entscheiden, wie weiter verfahren wird. Ob sich Deutschland der Minimallösung anschließen wird, ist noch offen.

Bislang hatte sich Deutschland jedoch stets für die Einführung eines EU-Patents ausgesprochen. Dieses sieht nicht nur eine deutliche Reduzierung der Kosten für die Industrie, sondern auch die Schaffung eines gemeinsamen EU-Patentgerichts vor. Deutschland gilt als der stärkste Patentstandort in Europa. Hierzu tragen die forschungsstarke Industrie, der Sitz des Europäischen Patentamts in München und die hohe Anzahl der Patentprozesse bei.

Erst im vergangenen Dezember hatte der EU-Ministerrat die Reform des Europäischen Patentwesens auf den Weg gebracht und die Rahmenbedingungen für ein Gemeinschaftspatent und ein zentrales europäisches Patentgericht gesetzt (mehr…). Letzteres könnte erhebliche Auswirkungen auf das Geschäft der im Patentrecht tätigen deutschen Anwälte haben. Die EU-Minister hatten ein System von nationalen Eingangsgerichten und einer zentralen Berufungsinstanz festgeschrieben. Offen ist nach wie vor, wo dieses Zentralgericht beheimatet sein wird. Lange galt Luxemburg als Favorit. Als aussichtsreicher Kandidat erscheint auch Paris. Kommt es zur Umsetzung des Ministervorschlags, würde es in Deutschland drei Eingangsgerichte geben. Aussichtsreichste Standorte sind laut einer im März 2010 veröffentlichten JUVE-Erhebung die Landgerichte Düsseldorf, Mannheim, München und Hamburg.

Allerdings ist in der Frage des EU-Patentgerichts noch nicht das letzte Wort gesprochen, solange das EU-Patent nicht in Kraft ist. Derzeit prüft der Europäische Gerichtshof, ob der vorliegende Entwurf europarechtlichen Anforderungen entspricht. Einen ersten Rückschlag gab es im August, als Details aus einem Entwurf zum Schlussantrag der EU-Generalanwältin Juliane Kokott bekannt wurden. Danach hält sie den Plan des EU-Rates für das Gemeinschaftspatent und ein zentrales Patentgericht für nicht vereinbar mit dem EU-Recht. Als zweite schwierige Hürde hatten Beobachter stets die Einigung in der Sprachenregelung erachtet.

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