Die bundesweit an fünf Standorten vertretene Kanzlei mit Hauptsitz in Dortmund ist vor allem für ihre Erfahrung im Krankenhausrecht und Arzthaftungsrecht sowie dem Medizinstrafrecht bekannt. Insbesondere Namenspartner Prof. Dr. Martin Rehborn sowie Dr. Rudolf Ratzel genießen einen hervorragenden Ruf. Rehborn (55) sagte: „Über das Ende der Kanzlei bin ich sehr enttäuscht. Es ist so etwas wie ein Lebenswerk, das nun ein unglückliches Ende findet.“ Vor rund 30 Jahren hatte Rehborn mit zwei weiteren Anwälten mit dem Aufbau der Sozietät begonnen.
Unterschiedliche Erwartungen an den Einklang von Privat- und Berufsleben hätten nun maßgeblich zu der Trennung beigetragen, aber auch unterschiedliche Vorstellungen über die strategische Ausrichtung, so Rehborn. Einige Anwälte hätten etwa den Beratungsansatz enger fokussieren wollen.
Vier der acht Equity-Partner wollten die bisherige Zusammenarbeit nicht mehr fortsetzen und kündigten. Daraufhin gab es im Dezember eine Gesellschafterversammlung, auf der die Auflösung beschlossen wurde. Welche Partner zu dem Quartett gehören, war bis Redaktionsschluss nicht bekannt. Allerdings sei es wahrscheinlich, dass das Quartett auch künftig zusammenarbeiten wird, war aus der Kanzlei zu hören.
Martin Rehborn will in jedem Fall weiter von Dortmund aus beraten, ob als Einzelanwalt, in eigener kleinerer Einheit oder als Teil einer größeren Kanzlei ist bislang noch nicht klar. (René Bender)