Köln

Luther holt Bank- und Finanzrechtler von Baker & McKenzie

Autor/en
  • JUVE

Zum Juni wechselt Dr. Thomas Koch (36) als Partner in das Kölner Büro von Luther. Der Bank- und Finanzrechtler war in den vergangenen zweieinhalb Jahren für Baker & McKenzie in Düsseldorf tätig, zuletzt als Senior Associate.

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Thomas Koch
Thomas Koch

Seine neue Kanzlei kennt Koch bereits, denn vor seiner Zeit bei Baker arbeitete er schon einmal ein halbes Jahr für Luther in Singapur. Begonnen hatte er seine Karriere bei Linklaters.

Koch berät im Schwerpunkt zu bankaufsichtsrechtlichen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit der Entwicklung von Finanzmarktprodukten, aber auch im Hinblick auf Restrukturierungen und Insolvenzen. Daneben hat er sich auf Fragen des Zahlungsdienstleistungsrechts spezialisiert.

Koch wird der achte Partner in Luthers Team für Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht, das sich in den vergangenen sechs Monaten stark verändert hat. Einen herben Verlust hatte die Kanzlei durch den Weggang der Praxisgruppenleiterin Claudia Leyendecker hinnehmen müssen. Die Aufsichtsrechtlerin und Fondsexpertin wechselte mit einem Team zu Jones Day (mehr…). Umgekehrt kam der Finanzierungsexperte Christoph Schauenburg von Cleary Gottlieb Steen & Hamilton als Partner dazu (mehr…). Zudem kam von der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) Ulrich Klemm (65) als of Counsel. Zu seinen Schwerpunkten gehört die Strukturierung internationaler Projekt- und Akquisitionsfinanzierungen.

 „Wir freuen uns sehr, dass wir Dr. Thomas Koch für unser Banking-Team gewinnen konnten“, sagte Prof. Hans-Georg Hahn, Managing-Partner von Luther. „Der personelle Ausbau dieses Bereichs ist in den vergangenen Monaten erfreulich vorangeschritten. Wir denken kurzfristig noch an weitere Zugänge für dieses Team.“ Gerade im Bank- und Finanzdienstleistungsaufsichtsrecht steige aufgrund der zunehmenden Regulierungsdichte der Beratungsbedarf spürbar an.

So ließen sich immer häufiger Unternehmen im Aufsichtsrecht beraten, die erst seit Kurzem in den Fokus der Aufsicht gerückt sind wie Zahlungsdienstleister, Energiehandelsunternehmen und Anbieter alternativer Investmentfonds.

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