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Mit großem Entsetzen reagierte die juristische Szene, als die Münchner Staatsanwaltschaft im Zuge der Diesel-Ermittlungen Unterlagen der VW-Kanzlei Jones Day beschlagnahmte. Compliance Officer machten sich durchaus berechtigte Sorgen, dass künftig präventive interne Untersuchungen nur noch schwer durchzusetzen sind. Die Haltung der bayerischen Ermittler und Richter ist zudem kein nationales Phänomen: Untersuchungsunterlagen genießen auch in Großbritannien nur sehr eingeschränkten Schutz, wie zwei aktuelle Urteile zeigen.