Insolvenzrecht

Regierungsbericht macht den Schutzschirm madig

Die Bundesregierung hat einen Forschungsbericht über die Folgen der Insolvenzrechtsänderung des Jahres 2012 veröffentlicht. Das ,Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen‘ (ESUG) sollte die Insolvenzordnung (InsO) sanierungsfreundlicher machen. Der Bericht sieht aber Schwächen im ESUG, vor allem der sogenannte Schutzschirm kommt schlecht weg. Dies ist nach JUVE-Statistiken jedoch nicht unbedingt berechtigt.

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Der Regierungsbericht der Juraprofessoren Florian Jacoby, Stephan Madaus und Christoph Thole entstand mit Unterstützung des Indat-Reports und des Politikwissenschaftlers Detlef Sack. Als eine von zwei Varianten der Eigenverwaltung kommt der Schutzschirm aus Paragraf 270b InsO seltener zum Einsatz als die einfache Eigenverwaltung nach 270a. Der Bericht spricht zwar davon, dass lediglich 3,5 Prozent der Insolvenzverfahren überhaupt nach Paragraf 270 ablaufen. Aber diese Darstellung ist nach Auswertung der JUVE-Statistiken zu den größten Insolvenzfällen eines Jahres irreführend: Die 200 größten Unternehmensinsolvenzen der Jahre 2014 bis 2017 waren zur Hälfte Eigenverwaltungsfälle, ein Drittel davon liefen in der Schutzschirmvariante ab. Ein prominenter Fall war etwa der Modehändler Wöhrl.

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