Widmaier gehört zu den angesehensten strafrechtlichen Revisionsexperten in Deutschland. Wettbewerber sagen ihm den wohl engsten Kontakt zu den Senaten des Bundesgerichtshofs nach. In den vergangenen Jahren trat er unter anderem in Erscheinung in dem Strafverfahren um den Münchner Karl-Heinz Wildmoser junior und als Repräsentant des Bundestags vor dem Bundesverfassungsgericht wegen des Luftsicherheitsgesetzes. Aktuell vertritt er unter anderem den Augsburger Mediziner Prof. Bernd-Rüdiger Balda, der im Prozess gegen Max Strauß falsch ausgesagt haben soll. Revisionen und strafrechtliche Verfassungsbeschwerden werden weiterhin der Schwerpunkt der beiden Strafrechtler sein.
Bei Redeker verbleibt im Bonner Strafrechtsteam als Partner Prof. Dr. Heiko Lesch (50). Prof. Dr. Hans Dahs ist bereits vor einiger Zeit aus der Partnerschaft ausgeschieden und inzwischen Counsel. Zum Team gehören zudem als Senior Associate Prof. Dr. Bernd Müssig sowie drei weitere Associates. Im vergangenen Jahr machten die Anwälte unter anderem mit der Verteidigung des früheren Siemens-Vorstands Uriel Sharef auf sich aufmerksam.
Zuletzt traten die Strafrechtler als Vertreter von Oberst Georg Klein in Erscheinung, gegen den im Zusammenhang mit dem Luftangriff von Kundus ermittelt worden war (mehr…). Das Verfahren wurde heute von der Bundesanwaltschaft eingestellt.
Redeker will, sofern sich die Gelegenheit ergibt, die Zusammenarbeit mit Widmaier fortsetzen. Mit der Trennung von Karlsruhe und aufgrund der Tatsache, dass Dahs nicht mehr im früheren Umfang tätig ist, fehlen der Kanzlei die beiden prominentesten Aushängeschilder der strafrechtlichen Praxis. Zwar gelten vor allem Lesch und Müssig im Markt als sehr kompetent, doch entfalten sie nicht die Strahlkraft, wie sie die beiden Senioren haben und hatten.