Juve Plus Kreditfinanzierte "Schrottimmobilien"

BGH klärt internen Streit und weist Anleger-Klagen ab

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Anleger, die mittels Bankkredit in wertlose geschlossene Immobilienfonds investiert haben, können den Kreditvertrag in den meisten Fällen nicht auflösen. Darlehensverträge bleiben sogar dann wirksam, wenn die Anlagevermittler gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen haben. Dies hat der elfte Senat des BGH entschieden. Die Karlsruher Richter wiesen damit die Klagen von vier Anlegern ab.

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Diese waren von Vermittlern für geschlossene Immobilienfonds geworben worden. Den Erwerb der Anteile hatten die Anleger über Kreditverträge mit ihrer Bank finanziert. Allerdings waren die Immobilien wertlos, woraufhin die Anleger neben ihrem Fondsbeitritt auch die Bankdarlehen rückgängig machen wollten.

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