Juve Plus Kreditfinanzierte "Schrottimmobilien"

BGH klärt internen Streit und weist Anleger-Klagen ab

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Anleger, die mittels Bankkredit in wertlose geschlossene Immobilienfonds investiert haben, können den Kreditvertrag in den meisten Fällen nicht auflösen. Darlehensverträge bleiben sogar dann wirksam, wenn die Anlagevermittler gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen haben. Dies hat der elfte Senat des BGH entschieden. Die Karlsruher Richter wiesen damit die Klagen von vier Anlegern ab.

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Diese waren von Vermittlern für geschlossene Immobilienfonds geworben worden. Den Erwerb der Anteile hatten die Anleger über Kreditverträge mit ihrer Bank finanziert. Allerdings waren die Immobilien wertlos, woraufhin die Anleger neben ihrem Fondsbeitritt auch die Bankdarlehen rückgängig machen wollten.

Sie argumentierten, dass Fondsbeitritt und Kreditvertrag ein verbundenes Geschäft im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes seien. Die BGH-Richter des elften Senats sahen dies anders.

Zuvor hatte es in wesentlichen Fragen der vier Fälle Unstimmigkeiten in der Rechtsauffassung zwischen dem elften und dem zweiten BGH-Senat gegeben. Die anlegerfreundliche Haltung des zweiten Senats fand letztlich keine Berücksichtung.

In dem „Haustür-Fall“, der im Verfahren Dorner gegen Volksbank Esslingen vorlag, hatte der Anleger das bessere Ende für sich. Der BGH verwies ihn zurück an das OLG Stuttgart.

1. Verfahren

Vertreter Anleger Meixner

Silke Scheuch (Karlsruhe; BGH-Vertretung)

Wittnittel (Heidelberg): Werner Willeke

Vertreter Kreissparkasse Schweinfurt

Prof. Dr. Dr. Norbert Groß (Karlsruhe; BGH-Vertretung)

Hofmann Beck Petzold Petrasch (Schweinfurt): Peter Hofmann

Inhouse (Schweinfurt): Richard Nowak

2. Verfahren

Vertreter Anleger Dorner

Vorwerk & Schulz (Karlsruhe): Dr. Volkert Vorwerk (BGH-Vertretung)

Dr. Rolf Reinhardt (Stuttgart) – aus dem Markt bekannt

Vertreter Volksbank Esslingen

Messer und von Mettenheim (Karlsruhe): Dr. Christoph von Mettenheim (BGH-Vertretung)

Thümmel Schütze & Partner (Stuttgart): Dr. Hervé Edelmann; Associate: Tanja Suchowerskij (Federführung)

3. Verfahren

Vertreter Anleger Kämpfe

Hans-Eike Keller (Karlsruhe; BGH-Vertretung)

Dr. Dörfler & Liefländer (Altenburg): Sten Wagner

Vertreter Bayerische Hypo- und Vereinsbank

Prof. Dr. Achim Krämer (Karlsruhe; BGH-Vertretung)

Sernetz Schäfer (München): Dr. Helge Großerichter, Dr. Manfred Wolf

Inhouse (München): Keine Nennungen

4. Verfahren

Vertreter Anleger Bold

Prof. Dr. Dr. Norbert Groß (Karlsruhe; BGH-Vertretung)

Feck (Dortmund): Hans-Ulrich Feck

Vertreter Société Générale

Jordan & Dr. Hall (Karlsruhe): Dr. Reiner Hall (BGH-Vertretung)

Paproth Metzler (München): Lutz Paproth

Inhouse (Frankfurt): Dr. Joachim Totzke

Bundesgerichtshof, 11. Senat (Bank- und Börsenrecht)

@Gerhard Nobbe (Vorsitzender Richter)

Die vier Fälle stehen exemplarisch für eine Vielzahl weiterer Streitigkeiten um so genannte Schrottimmobilien und kreditfinanzierte Beteiligungen an Immobilienfonds. Die Tübinger Anlegerkanzlei Tilp beipielsweise vertritt allein fast 100 Mandanten in vergleichbaren Fällen.

Anleger-Vertreter Paproth betreute das Mandat auch schon in seiner Zeit als Partner bei Ulsenheimer Friedrich Rechtsanwälte in München, wo er Mitte 2005 ausschied und sich anschließend selbstständig machte.

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