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Elbphilharmonie kommt ohne Architektenwettbewerb

Die Stadt Hamburg musste keinen Architektenwettbewerb für die geplante Elbphilharmonie ausschreiben. Das Hanseatische Oberlandesgericht wies die Beschwerde des Münchner Architekten Stephan Braunfels gegen das Vorgehen der Stadt zurück. Braunfels verlangte, dass die Stadt hierfür einen Architektenwettbwerb ausschreibt. Das Gericht entschied zugunsten der Stadt, da die Verträge bereits geschlossen waren. Mit der Frage, ob ein Wettbwerb hätte stattfinden müssen, setzte es sich nicht mehr auseinander. Das Gebäude wird nach Entwürfen des Architekturbüros Herzog & de Meuron in Zusammenarbeit mit Hoehler und Partner erstellt.

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Vertreter Braunfels

Seufert Rechtsanwälte (München): Andreas Koch – aus dem Markt bekannt

Vertreter Stadt Hamburg

Heuking Kühn Lüer Wojtek (Düsseldorf): Dr. Ute Jasper; Associate: Dr. Hans Arnold

Vertreter Beigeladene Herzog & de Meuron/Hoehler und Partner

White & Case (Hamburg): Kersten Wagner-Cardenal

Hanseatisches Oberlandesgericht, Vergabesenat

Heiko Morisse (Vorsitzender Richter)

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