Die Stadt Hamburg musste keinen Architektenwettbewerb für die geplante Elbphilharmonie ausschreiben. Das Hanseatische Oberlandesgericht wies die Beschwerde des Münchner Architekten Stephan Braunfels gegen das Vorgehen der Stadt zurück. Braunfels verlangte, dass die Stadt hierfür einen Architektenwettbwerb ausschreibt. Das Gericht entschied zugunsten der Stadt, da die Verträge bereits geschlossen waren. Mit der Frage, ob ein Wettbwerb hätte stattfinden müssen, setzte es sich nicht mehr auseinander. Das Gebäude wird nach Entwürfen des Architekturbüros Herzog & de Meuron in Zusammenarbeit mit Hoehler und Partner erstellt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.