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Das Fahrpersonal wollte mit dem Arbeitskampf erstmals einen eigenen Tarifvertrag durchsetzen. Bisher galten die Tarifverträge der DB für die drei Gewerkschaften GDL, Transnet und GDBA, in denen Mitarbeiter der Bahn organisiert sind. Transnet und GDBA hatten sich bereits mit dem Arbeitgeberverband Move auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Die GDL wollte mit ihrem Streik mindestens eine Forderung durchsetzen, die bereits in anderen noch ungekündigten Tarifverträgen geregelt ist und durfte daher nicht streiken, so die Richter.