Vergaberechtler dürfen in diesen Tagen mit einem Lächeln über den Flur ihrer Kanzlei laufen, und einem zwischen zwei Deals zugeworfenen ‚Guten Morgen’ des M&A-Kollegen können sie selbstbewusst begegnen. Denn durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist ihr Fachgebiet im Juni erneut erheblich aufgewertet worden.Wie der jetzt entschiedene Fall zeigt, ist das keineswegs nur für diejenigen interessant, die die öffentliche Hand beraten. Vielmehr zeigt sich, dass das vergaberechtliche Instrumentarium unter Umständen auch für Anwälte entscheidend sein kann, die Investoren betreuen – und dadurch wird das Urteil für einen sehr viel größeren Kreis interessant.
Immerhin hat Dr. Stefan Hertwig, Kölner Partner von CBH Cornelius Bartenbach & Partner, nur durch seine vergaberechtliche Spitzfindigkeit für die Baufirma Bunte und den internationalen Konzern Big Dutchman die Tür zu dem Projekt Ahlhorn wieder aufgestoßen.
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