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Die Koblenzer Richter sehen in ihrem Urteil sowohl die Notwendigkeit der Verlegung gegeben als auch die Interessen der Anwohner in Bezug auf den Schallschutz berücksichtigt. In erster Instanz hatte bereits Anfang 2007 das Verwaltungsgericht Neustadt zwei Klagen gegen die Genehmigung der Air-Base-Erweiterung abgewiesen. Die Amerikaner hatten daraufhin die dortigen Start- und Landebahnen verlängert und neu gebaut.