Hintergrund des Rechtsstreits sind Betrügereien beim früheren deutschen Marktführer für Geldtransporte Heros, der Versicherungsnehmer bei der Mannheimer war: Über Jahre hinweg hatte das Heros-Management insgesamt über 500 Millionen Euro Kundengelder umgeleitet und als eigene Zinseinnahmen verbucht. Durch dieses Schneeballsystem sollen rund 1.000 Firmen und öffentlich-rechtliche Institutionen, darunter Metro, Rewe, KarstadtQuelle und die Dresdner Bank, geschädigt worden sein. Mittlerweile sind Firmengründer Karl-Heinz Weis und weitere Heros-Manager vom LG Hildesheim zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden.
Zivilrechtlich fordern die geschädigten Unternehmen seit März 2007 Schadensersatz von der Mannheimer Versicherung, als erstes reichte die Handelskette Netto eine Klage vor dem LG Hamburg ein. Einem Sprecher der Mannheimer zufolge sind aktuell rund 50 erst- und zweitinstanzliche Verfahren gegen das Unternehmen anhängig. Die Zahl der Kläger dürfte indes noch höher liegen, da sich einige Unternehmen zur gemeinsamen Klage entschieden haben.
Im Kern drehte sich der Berufungsprozess um die Frage, ob die Transportversicherung überhaupt für den betrügerisch verursachten Schaden aufkommen muss. Daher war es entscheidend, wie die Police auszulegen war, und was genau den Schaden darstellt. In den erstinstanzlichen Prozessen vertraten die Handelsunternehmen die Auffassung, dass ihr Geld vom Zeitpunkt der Abholung durch Heros-Mitarbeiter bis zur Einzahlung bei ihren jeweiligen Banken versichert gewesen sei. Dagegen argumentierte die Mannheimer, dass lediglich der Transport als solcher versichert gewesen sei. Die Senatsrichter verneinten nun bereits das Vorliegen eines Versicherungsfalls und sprachen die Mannheimer von einer Haftung frei. Die vereinbarte Police habe sich allein auf den Transport von Bargeldern bezogen, die in den konkreten Fällen jedoch nicht von Heros veruntreut worden waren. Vielmehr habe das Unternehmen Buchgelder unterschlagen und dies durch ein kompliziertes Schneeballsystem getarnt.
Zudem äußerte sich das OLG zu der äußerst umstrittenen Frage der Anfechtung der Versicherungspolice. Nachdem Heros bei einem Neuabschluss keinerlei Angaben zu den jahrelang betriebenen Praktiken und der somit entstandenen Liquiditätslücke erklärt habe, sei eine Anfechtung der Mannheimer wegen arglistiger Täuschung rechtens gewesen. Deren Wirkung müssten nun auch die Kunden von Heros gegen sich gelten lassen. Weitere Ansprüche schlossen die Richter damit aus, selbst dann, wenn Heros-Kunden aktuelle Versicherungsnachweise durch die Mannheimer vorlägen.
Mit seinem Urteil hat das OLG ein wichtiges Signal für die übrigen Verfahren gesetzt. Da keiner der Berufungskläger Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegte, sind die Urteile mittlerweile rechtskräftig.
Vertreter Woolworth
CMS HASCHE SIGLE (Köln): Dr. Winfried Schnepp, Associates: Yvonne Maczkiewitz, Dr. Eva Wolff, Dr. René Steinbeck (alle Versicherungsrecht)
Vertreter Staples
GERKEN (Hamburg): Jan Helbing – aus dem Markt bekannt
Vertreter Mannheimer Versicherung
BACH LANGHEID & DALLMAYR (Köln): Dr. Theo Langheid, Dr. Andrea Nowak-Over (beide Federführung)
Vertreter Lloyd’s als Nebenintervenienten im Verfahren gegen Woolworth
MCDERMOTT WILL & EMERY : Dr. Boris Uphoff (München), Margaret Warner (Washington)
OLG Celle, 8. Zivilsenat
Hans-Joachim Glimm (Vorsitzender Richter)
In einem der größten Versicherungsfälle in Deutschland ist nahezu die gesamte Branche der Versicherungsanwälte eingebunden: Bach Langheid vertritt die Mannheimer in allen Prozessen im Zusammenhang mit der Heros-Insolvenz. Mit am häufigsten trifft sie dabei auf Anwälte von CMS. Die Kanzlei ist in diesem Haftungskomplex für über 15 Geschädigte tätig, darunter die Handelsunternehmen Douglas, Christ und Schlecker. Der Kölner Partner Schnepp teilt sich diese umfangreiche Aufgabe mit einem Team um den Hamburger Partner Dr. Holger Kraft.
Darüber hinaus ist bekannt, dass unter anderem Großkanzleien wie Freshfields Bruckhaus Deringer, White & Case und Nörr Stiefenhofer Lutz für einzelne Unternehmen Klagen eingereicht haben. Auch kleinere Kanzleien wie etwa Remé und Grimme, beide aus Hamburg, sind aufgrund ihres Spezialwissens im Transportrecht an diversen Verfahren beteiligt.
McDermott-Partner Uphoff war bereits in der ersten Instanz des Woolworth-Verfahrens vor dem LG Hannover für die Nebenintervenienten Lloyd’s tätig. Bei den Londoner Unternehmen handelt es sich um so genannte Exzedentenversicherer, die im Falle einer Haftung des Erstversicherers Mannheimer heran zu ziehen wären. Uphoff hat bereits im Jahr 2005 andere britische Versicherer in einem ähnlichen Betrugsfall vor dem LG Dortmund vertreten. Bekannt ist der McDermott-Partner jedoch vor allem für seine IP-Expertise.
Erstmals veröffentlicht auf www.juve.de am 22. Oktober 2008