Juve Plus ICSID-Verfahren

Vattenfall setzt bei Moorburg-Klage auf Mannheimer Swartling und Luther

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Deutschland muss sich zum ersten Mal als Beklagte vor dem Weltbank-Schiedsgericht (ICSID) verantworten. Der schwedische Energiekonzern Vattenfall empfindet die wasserrechtlichen Auflagen beim Bau seines Steinkohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg als zu hart. Die geschätzten Mehrkosten in Höhe von 600 Millionen Euro will das Unternehmen nun vom Staat ersetzt haben und beruft sich dabei auf die internationale Energiecharta.Der eigentliche Streit spielt sich jedoch im Stadtstaat Hamburg ab. Im Sommer 2004 hatte Vattenfall angekündigt, dort ein Kohlekraftwerk errichten zu wollen. Die damals allein regierende CDU machte im Hamburger Senat den Weg für den Energiemulti frei, welcher daraufhin über 1,7 Milliarden Euro in den Kraftwerksneubau investieren wollte. Im November 2007 erteilte der Hamburger Senat unter Oberbürgermeister Ole von Beust (CDU) die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn. Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen nach der Kommunalwahl im Frühjahr 2008 sprachen CDU und Grüne auch über das Bauprojekt - konnten sich jedoch nicht zu einer endgültigen Lösung durchringen.

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Weil Vattenfall das Scheitern des Vorhabens kommen sah, legte der Stromkonzern eine verwaltungsrechtliche Untätigkeitsklage ein. Die endgültige Baugenehmigung erteilte die neu konstituierte schwarze-grüne Senatsregierung erst im September 2008, allerdings nur unter strengen Auflagen. So verpflichtete die grüne Umweltsenatorin Anja Hajduk Vattenfall, nur eine bestimmte Menge an Elbwasser entnehmen zu dürfen, so dass das Steinkohlekraftwerk Moorburg an 250 Tagen im Jahr seine Leistung deutlich drosseln müsste. Ein aufwändiger Hybrid-Kühlturm hätte dieses Problem entschärft, würde aber weitere Investitionen im zweistelligen Millionenbereich voraussetzen.

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