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Klage gegen HV-Beschlüsse mit Freshfields-Hilfe abgewehrt

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Zwei Aktionärsgruppen des Sportwagenherstellers Porsche sind mit ihrer Klage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse des Unternehmens aus dem Jahr 2009 in zweiter Instanz gescheitert. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies deren Anfechtungsklagen ab.

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Auf der Porsche-Hauptversammlung 2009 hatte der Aktionärskreis den Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2007/08 entlastet und die Vorstandsvergütung abgesegnet. Dagegen wandten sich nun die beiden Aktionärsgruppen, einer stand dabei die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger zur Seite.

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