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Erstmals hat ein Oberlandesgericht (OLG) eine Bank zu Schadensersatz verurteilt, weil sie einem Kunden vorsätzlich sogenannten Kick-back-Provisionszahlungen verschwiegen hat. Nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart muss die Kreissparkasse Tübingen eine Kundin entschädigen. Das Urteil ist wegweisend, weil mit dem Vorsatz die Verjährungsfrist von drei Jahren ausgehebelt wird. Damit können auch viele Jahre zurückliegende Fälle neu aufgerollt werden (Aktenzeichen 9 U 129/10).