Juve Plus Provisionen vorsätzlich verschwiegen

Anlegerin erstreitet mit Tilp Schadensersatz von Bank

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Erstmals hat ein OLG eine Bank zu Schadensersatz verurteilt, weil sie einem Kunden vorsätzlich sogenannte Kick-back-Provisionszahlungen verschwiegen hat. Die Entscheidung ist wegweisend, weil mit dem Vorsatz die Verjährungsfrist von drei Jahren ausgehebelt wird. So können auch viele Jahre zurückliegende Fälle neu aufgerollt werden.

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Erstmals hat ein Oberlandesgericht (OLG) eine Bank zu Schadensersatz verurteilt, weil sie einem Kunden vorsätzlich sogenannten Kick-back-Provisionszahlungen verschwiegen hat. Nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart muss die Kreissparkasse Tübingen eine Kundin entschädigen. Das Urteil ist wegweisend, weil mit dem Vorsatz die Verjährungsfrist von drei Jahren ausgehebelt wird. Damit können auch viele Jahre zurückliegende Fälle neu aufgerollt werden (Aktenzeichen 9 U 129/10).

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