Juve Plus Urkundenklage der Esch-Fonds unzulässig

CBH erreicht Etappensieg für die Stadt Köln

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Die Grundstücksgesellschaft Köln Messe (GKM), hinter der der Esch-Fonds steht, kann nicht mit einer Urkundenklage vorgehen, um höhere Mietzahlungen von der Stadt Köln einzufordern. Das hat das Landgericht Köln entschieden und die Urkundenklage für unzulässig erklärt.

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Stefan Hertwig
Stefan Hertwig

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