Juve Plus Staatshaftung

Hogan Lovells schützt Bund vor Milliardenanspruch

Autor/en
  • JUVE

Die Bundesrepublik Deutschland muss dem Hörgerätehersteller GN Store Nord keinen Schadensersatz in Höhe von 1,1 Milliarden Euro zahlen. Das Landgericht Köln wies gestern eine Klage des dänischen Unternehmens ab. Dieses hatte geklagt, weil das Bundeskartellamt 2007 eine Fusion untersagt hatte (5 O 86/12).

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Der Bundesgerichtshof hatte das Verbot der Wettbewerbshüter im April 2010 für rechtswidrig erklärt und damit die Grundlage für die jetzige Klage gelegt. 2007 sollte aus der Fusion der schweizerische Sonova mit dem dänischen Hörgerätehersteller GN Resound ein neuer Konzern entstehen. Während die Kartellbehörden anderer Länder zustimmten, hatte das Bundeskartellamt den Zusammenschluss untersagt. Für die daraus entstandenen Schäden verlangte GN über den Weg der Staatshaftungsklage Schadensersatz (mehr…).

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.