Der Arbeitsrechtler Dr. Roland Gerlach hat das Wirtschaftsministerium in einem Schreiben aufgefordert, in Brüssel in dieser Woche ein Beihilfeverfahren einzuleiten und den Übergang der Pensionen bis zu einer Entscheidung der EU-Kommission auszusetzen. Andernfalls kündigte er an, die Kommission direkt zu informieren und so ein Verfahren anzuregen. Der Anwalt vertritt rund 260 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank Austria. Das Schreiben liegt JUVE vor.
Gerlach sieht einen Verstoß gegen Beihilferegeln darin, dass der Beitragssatz in der Pensionsversicherung 22,8 Prozent beträgt; davon leistet der Arbeitgeber 12,55 Prozent. Mit sieben Prozent deutlich niedriger lag der Satz auf der Basis von Paragraph 311 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), den die Bank Austria ursprünglich anwenden wollte. Aus der Differenz ergibt sich für Gerlach ein klarer Vorteil für die Bank gegenüber Konkurrenten.
Beihilferechtlich hält es Gerlach nicht für entscheidend, dass Paragraph 311 ASVG bereits vor dem EU-Beitritt Österreichs Gesetz war – das ASVG ist bereits seit 1956 in Kraft. Denn als sogenannte Altbeihilfe hätte sie laut Gerlach nur Bestand, wenn die ASVG-Regelung bis zum 30.04.1995 der EU-Kommission gemeldet worden wäre. Dies sei jedoch „nahezu ausgeschlossen“, denn „die Organe der Republik, allen voran der Sozialminister, vertreten ja selbst die Ansicht, dass Paragraph 311 ASVG für solche Fälle nicht gedacht war“, heißt es in Gerlachs Schreiben an den Wirtschaftsminister. Der Anwalt folgert daraus, dass ein neues Anmeldungsverfahren für die Übertragung der Pensionen notwendig ist.
Die Bank Austria und ihr Berater Dr. Stefan Köck stufen die ASVG-Regel dagegen eindeutig als Altbeihilfe ein, die vor der EU-Kommission Bestand hätte. Entsprechend überstellte das Institut vergangene Woche die Datensätze der betroffenen Angestellten an die PVA. Parallel verhandelten Finanz- und Sozialministerium mit dem Institut über den Betrag, den die Bank für die Übernahme der Pensionsansprüche an die PVA überweisen soll. Inzwischen sind nach Angaben des Standard 17 bis 18 Prozent der letzten Bezüge in der Diskussion.
Der Pensionsübergang ist Teil des Plans der Bank Austria, das österreichische Privatkundengeschäft neu zu organisieren, und sollte zum 1. März vollzogen sein. Die Bank kündigte im gleichen Zug an, 2018 nur noch 120 von heute 190 Filialen zu betreiben. Inzwischen ist auch klar, dass der Chef des Privatkundengeschäfts, Helmut Bernkopf, das Institut zum 31. März verlässt.
Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) ging vergangene Woche im Nationalrat davon aus, dass der Pensions-Transfer „ohne Gesetzesbeschluss unmöglich“ ist. Die Details eines solchen Gesetzes sind jedoch noch in Arbeit.