Ein Urteil des EuGH wird für den Herbst erwartet, der OGH wird seine Entscheidung voraussichtlich 2015 verkünden.
Hintergrund ist der am OGH anhängige Streit um den AUA-Betriebsübergang. Gewerkschaft und Betriebsrat der AUA hatten in einer Verbandsklage den OGH aufgefordert zu klären, ob der vom AUA-Vorstand gekündigte Kollektivvertrag nachwirkt.
Dies bejahte der Generalanwalt nun. Er kommt zu dem Schluss, dass der gekündigte AUA-Kollektivvertrag bis zum Abschluss eines neuen Kollektivvertrags oder bilateraler Vereinbarungen nachwirkt. So sehe es das österreichische Arbeitsverfassungsgesetz vor. Der Gesetzgeber habe das in einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift „zum Zweck der Aufrechterhaltung der Rechtssicherheit ausdrücklich vorgesehen“, so der Generalanwalt. Diese Aufrechterhaltung sei im Einklang mit den europäischen Rechtsvorschriften „als eine natürliche Verlängerung der vom Arbeitnehmer zuvor erlangten Rechte und Pflichten zu verstehen“. Die Nachwirkung habe den Zweck einer Garantie.
Nicht thematisiert hat der Generalanwalt die zweite vorgelegte Frage des Nachwirkungswechsels, nämlich ob es mit einem Betriebsübergang zu einem Wechsel vom nachwirkenden AUA-Kollektivvertrag auf den nachwirkenden Tyrolean-Kollektivvertrag kommt. Diese bleibt den nationalen Gerichten zur Beurteilung.
Insgesamt gilt der Schlussantrag jedoch als Erfolg für Betriebsrat und Gewerkschaftsbund, die sich stets auf die Nachwirkung des Kollektivvertrags beriefen. Die AUA hingegen wendete zuletzt einseitig festgelegte Unternehmensrichtlinien an, die die nun bei der Regionalflugtochter Tyrolean Airlines beschäftigten Piloten und Flugbegleiter deutlich schlechter stellten.
Dagegen klagt parallel der Gewerkschaftsbund. In erster Instanz erklärte das Arbeitsgericht den Betriebsübergang für nichtig. Hier ist nun das Oberlandesgericht am Zuge, das Prozessbeobachtern zufolge jedoch zunächst das EuGH-Urteil abwarten will.
Vertreter Österreichischer Gewerkschaftsbund/Betriebsrat AUA
Gerlach (Wien): Dr. Roland Gerlach
Vertreter Wirtschaftskammer Österreich/AUA
Kunz Schima Wallentin (Wien): Prof. Dr. Georg Schima, Dr. Katharina Körber-Risak, Birgit Vogt-Majarek
Generalanwalt
Pedro Cruz Villalón
EuGH, Vierte Kammer
Lars Bay Larsen (Vorsitz), Alexandra Prechal, Marek Safjan, Jan Malenofský, Kari Jürimäe
Hintergrund: Das Verfahren über die Nachwirkung des Kollektivvertrags wird als Stellvertreterprozess geführt. Hintergrund ist, dass sich die Prozessparteien, der Österreichische Gewerkschaftsbund und die Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtsunternehmungen, von den Anwälten ihrer jeweiligen involvierten Verbandsmitglieder vertreten lassen, um hier Kontinuität zu gewährleisten.
Kunz Schima Wallentin hat sich als Beraterin der AUA rund um den Betriebsübergang in einem Pitch durchgesetzt. Hier unterstützen auch die Rechtsanwaltsanwärterinnen Barbara Sesser und Dominika Przeszlowska. Die Arbeitsrechtspraxis um den bekannten Namenspartner Schima gehört zu den renommiertesten Adressen im Markt und ist mit der Vertretung des Ex-Burgtheater-Chefs gegen dessen Kündigung aktuell in einer weiteren medienwirksamen Causa präsent.
Zudem ist bekannt, dass der bekannte Arbeitsrechtler Dr. Andreas Grundei von Zandl Grundei regelmäßig seit rund 20 Jahren für Tyrolean Airways beziehungsweise AUA v.a. in Prozessen tätig ist.
Gerlach kam auf Empfehlung in das Mandat für den AUA-Betriebsrat. Zudem vertritt er diverse Arbeitnehmer von AUA und Tyrolean Airlines, die mit Kündigungsschutzklagen gegen die Fluggesellschaft vorgehen. Insgesamt sind mehrere Hundert Klagen anhängig. Dabei unterstützt ihn Rechtsanwaltsanwärter Dr. Josef Grünanger.