Juve Plus Speichermedienvergütung

Cloud-Anbieter muss nicht zwangsläufig für private Kopien zahlen

Ob auf einer Leercassette oder in der Cloud: Für das Speichern von privaten Kopien steht Rechteinhabern eine gerechte Vergütung zu. Für diese muss jedoch nicht zwangsläufig der Cloud-Anbieter aufkommen. Das entschied der Europäische Gerichtshof nun in einem Verfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft Austro Mechana und dem deutschen Hosting-Anbieter Strato (C-433/20).

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Bis 2015 hieß die Speichermedienvergütung noch Leercassettenvergütung. Foto: lilzidesigns/Pexels

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Unter dem Namen HiDrive bietet das deutsche Unternehmen Kunden einen virtuellen Speicherplatz an. Die Austro-Mechana, die u.a. die Nutzungsrechte und die aufgrund der Ausnahme für Privatkopien geschuldeten Vergütungsansprüche treuhändig wahrnimmt, hatte Strato zunächst vor dem Handelsgericht Wien auf Zahlung einer „Speichermedien jeder Art“ betreffenden Vergütung geklagt. Bislang wurde die Vergütung nur auf Speicher erhoben, die sich in Endgeräten wie Mobiltelefonen, Computern und Tablets oder physischen Trägern wie USB-Sticks oder Speicherkarten befinden.

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