Juve Plus Markenrecht

Deloitte Legal-Mandantin Puig erwirkt OGH-Entscheidung zu Graumarktware

Die Vereinbarung bestimmter Lieferklauseln bewahrt Produzenten vor der markenrechtlichen Erschöpfung bei der (Wieder)Einführung in die EU. In einem kürzlich veröffentlichen Urteil entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) zugunsten des Parfümherstellers Puig.

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Mit seiner Entscheidung zu der Anwendbarkeit der Incoterms CIP und DAP (4 Ob 52/23k) erweitert der OGH die bestehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Das spanische Mode- und Parfümunternehmen hatte gegen einen republikweit tätigen Drogeriehändler geklagt, weil dieser in seinen Filialen Ware von Puig angeboten hatte, die für den ausschließlichen Vertrieb in Urugay und Russland bestimmt war. Einem (Re-)Import der Parfüms in den europäischen Wirtschaftsraum hatte Puig nicht zugestimmt.

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