Juve Plus Risiko für Betroffene zu hoch

Gesetzgeber muss Regeln zu Gegendarstellungen neu fassen

Autor/en
  • Raphael Arnold

Der österreichische Gesetzgeber muss das Recht auf Gegendarstellung im Mediengesetz neu regeln. Denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass Paragraf 17 eine Regelung vorsieht, die Betroffene einem hohen wirtschaftlichen Risiko aussetzt. Dieses könne für sie „nicht mehr tragfähig sein“.

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Der VfGH hob mit der Entscheidung vom März Paragraf 17 Absatz 5 des Mediengesetzes als verfassungswidrig auf (Gz. 297/2022-24). Die aktuelle Formulierung im Mediengesetz hat zwar noch bis Ende Juni 2024 Bestand, der VfGH stellt aber in einer Pressemitteilung klar: Im Anlassfall „tritt die Aufhebung mit sofortiger Wirkung in Kraft“.

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