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OGH schießt Geschlechterklauseln in Gesellschaftsverträgen ins Aus

Autor/en
  • Raphael Arnold

Frauen dürfen in Gesellschaftsverträgen nicht schlechter gestellt sein als Männer. Darauf läuft ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) hinaus, das auf einen Erbschaftsfall und den Gesellschaftervertrag eines Salzburger Unternehmens aus dem Jahr 1963 zurückgeht. In Altverträgen aus den 1960er- und 1970er-Jahren sind entsprechende Geschlechterklauseln gängig.

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Alfred Ebner
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