Das von der Finanzmarktaufsicht erlassene und umstrittene Moratorium sieht vor, dass die Heta bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Schulden begleichen muss.
Für heute stand eine Klage der Öffentlichen Lebensversicherung Sachsen-Anhalt auf 7,2 Millionen Euro sowie die einer weiteren deutschen Versicherung gegen Kärnten an. Beide hatten nachrangige Anleihen des Heta-Vorgängerinstituts Hypo Alpe-Adria International erworben. Der Weg, gegen das Bundesland zu klagen, wurde frei, nachdem der Verfassungsgerichtshof das seinerzeit geltende Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe-Adria Bank International (HaaSanG) für verfassungswidrig erklärt hatte.
Beide Versicherungen werden von Wolf Theiss vertreten, die zu den aktivsten Kanzleien auf Seiten diverser Heta-Anleihegläubiger zählt.
Neben dem Ende des Moratoriums war dem Vernehmen nach aber auch der unmittelbar bevorstehende Heta-Schuldenschnitt ausschlaggebend für die Verschiebung. Das Kalkül: Sollten die Unternehmen über den staatlich organisierten Rückkauf der Anleihen ausreichend Kapital erhalten, wären die Klagen tatsächlich erledigt.
Ob es allerdings zu der Erledigung kommen wird, ist offen. Denn zwei Drittel der Gläubiger müssen dem Schuldenschnitt zunächst zustimmen. Zumal es für die Kläger auch nicht durch die heute bekanntgegebenen Bedingungen für den Schuldenschnitt leichter geworden sein dürfte. Danach werden die Inhaber vorrangiger Anleihen eine Quote von 75 Prozent ihrer Ursprungsforderungen erhalten, diejenigen nachrangiger Anleihen jedoch nur 30 Prozent. (Jörn Poppelbaum)