Das Konsortium hält unbesicherte Anleihen im Gesamtvolumen von über zwei Milliarden Euro und wird vom Münchner Büro der US-Kanzlei Kirkland & Ellis sowie von Binder Grösswang aus Wien vertreten. Die Kanzleien beraten die verschiedenen Investoren bereits seit März dieses Jahres, schon damals war die Rede von einer Prüfung des Klagsweges. Bei dem Zehner-Konsortium handelt es sich nach JUVE-Einschätzung um die Gruppe institutioneller Investoren, die nach der BayernLB die zweitmeisten Forderungen bei sich bündelt.
Auffällig ist, dass einige Konsortialmitglieder trotz der aktuellen Bitte um Gespräche bereits in Deutschland Klage eingereicht haben. Die Commerzbank (vertreten von Freshfields Bruckhaus Deringer) und die HSH Nordbank (vertreten von White & Case) sind in diesem Zusammenhang im vergangenen Monat vor das Frankfurter Landgericht gezogen.
Dennoch setzen auch sie offenbar parallel auf den Verhandlungsweg. Zunächst sei es das Ziel, mit der Republik Österreich und dem Land Kärnten direkt ins Gespräch zu kommen, hieß es in Presseberichten. Zudem wolle man alle relevanten Entscheidungsträger – neben Österreich und Kärnten auch das Bundesfinanzministerium, die Finanzmarktaufsicht und die Wiener Kanzlei Schönherr als Berater der HETA – zusammen bringen, um Transparenz ins Verfahren zu bringen.
Aus dem Gläubigerkreis hieß es gegenüber JUVE als Erklärung hierzu, dass die österreichische Rechtslage internationalen Standards nicht gerecht werde, denn sie sehe keine Einbindung der Gläubiger in das Procedere rund um die HETA vor. Daher schlagen die Gläubigervertreter ein Aufsichtsorgan vor, welches sicherstellt, dass Österreich als HETA-Alleineigentümer nun keinen „Panikverkauf der Assets“ durchführt, wie es im ‚Standard‘ heißt.
Angst vor hohen Gerichtsgebühren
Beobachter gehen davon aus, dass sich das Konsortium nach dem Generalvergleich zwischen Österreich und der BayernLB Anfang des Monats ebenfalls Chancen ausrechnet, auf dem Verhandlungswege erfolgreicher zu sein als vor Gericht. Dennoch schreiben die Gläubiger in einem pressebekannten Papier, sie würden jede Möglichkeit nutzen, ihre Rechte durchzusetzen. Gerichtlich wäre ein Vorgehen indes jedenfalls für die Commerzbank und die HSH Nordbank wohl nur noch in Österreich möglich, etwa in Form einer Klage gegen das Land Kärnten und die Kärntner Landesholding. Hiervor schrecken die Konsortialmitglieder aber offenbar wegen der dann anfallenden sehr hohen Gerichtsgebühren zurück.
Die drittgrößte Gruppe um die Dexia Kommunalbank, die von der deutschen Kanzlei Görg und Dorda Brugger Jordis vertreten wird, hatte in der vergangenen Woche in Frankfurt Klage eingereicht. (Jörn Poppelbaum)