Die Banken hatten – wie viele andere Institute auch – Anleihen der Kärntner Bank gezeichnet, deren Rechtsnachfolgerin HETA nun die Rückzahlung verweigert. Sie beruft sich dabei auf das seit Anfang März in Österreich geltende Schuldenmoratorium. Dieser von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) angeordnete Schritt sieht vor, dass die HETA bis zum 31. Mai 2016 keine Schulden mehr begleichen muss. Dabei geht es nach Schätzungen um insgesamt knapp zehn Milliarden Euro.
Die vier Landesbanken, die vor dem LG Frankfurt als Streitgenossen agieren, verlangen von der HETA die Rückzahlung von insgesamt 218 Millionen Euro. Sie klagen aus einer 500 Millionen Euro schweren Anleihe, die am 20. März dieses Jahres fällig geworden war.
Die Commerzbank beruft sich in ihrer Klage laut ,Financial Times‘ auf eine Anfang Mai 2015 fällig gewordene Anleihe im Volumen von 80 Millionen Euro. Insgesamt hat die Commerzbank nach dem Bericht HETA-Anleihen von 400 Millionen Euro in den Büchern.
Alle Banken haben neben den Zahlungsklagen in Frankfurt auch Vorstellung gegen den FMA-Bescheid bei der Behörde in Wien erhoben. Die Frist dazu war am 1. Juni 2015, also drei Monate nach Erlass des Moratoriums, abgelaufen. Nach Auskunft der FMA haben sich auf diese Weise insgesamt 200 Gläubiger zur Wehr gesetzt. Das Moratorium beruht auf dem europaweit umstrittenen Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG), das Anfang Januar 2015 in Kraft getreten ist.
Klage in Frankfurt eingereicht hatten bislang – soweit bekannt – davor nur die NRW.Bank und die FMS Wertmanagement.
Vertreter Helaba, HSH Nordbank, NordLB, Berlin Hyp, Deutsche Pfandbriefbank
White & Case (Frankfurt): Markus Langen (Konfliktlösung, Bankaufsichtsrecht), Dr. Dennis Heuer, Karsten Wöckener (beide Kapitalmarkt-/Bankaufsichtsrecht), Prof. Dr. Roger Kiem (Gesellschafts-/Bankaufsichtsrecht), Dr. Henning Berger (Bankaufsichts-/Öffentliches Wirtschaftsrecht; Berlin), Dr. Andreas Wieland (Gesellschafts-/Bankaufsichtsrecht), Daniel Baierlein (Kapitalmarkt-/Bankaufsichtsrecht) – bei Klagen gegen HETA
Vertreter Helaba
Binder Grösswang (Wien): Dr. Christian Klausegger (Prozessrecht), Dr. Tibor Fabian (Bankrecht), Dr. Johannes Barbist (Verwaltungsrecht) – bei Vorstellung gegen FMA-Bescheid
Inhouse (Frankfurt): Dr. Stefan Brügmann (Chefsyndikus)
Vertreter HSH Nordbank, NordLB, Berlin Hyp
Freshfields Bruckhaus Deringer (Wien): Dr. Stephan Denk (Verwaltungsrecht), Dr. Friedrich Jergitsch (Bankrecht) – bei Vorstellung gegen FMA-Bescheid, aus dem Markt bekannt
Vertreter Commerzbank
Freshfields Bruckhaus Deringer: Dr. Martina de Lind van Wijngaarden (Konfliktlösung; Frankfurt), Dr. Benedikt Wolfers (Offentliches Wirtschaftsrecht; Berlin), Dr. Stephan Denk (Offentliches Wirtschaftsrecht), Dr. Friedrich Jergitsch (Bankrecht; beide Wien); Associates: Dr. Felix Netzer, Stefanie Fay, Sabrina Potocic (alle Konfliktlösung; Frankfurt)
Inhouse (Frankfurt/Eschborn): Dr. Christian Wagner (Group Management Legal)
Vertreter HETA
Gleiss Lutz (Frankfurt): Dr. Stefan Rützel (Federführung), Dr. Andrea Leufgen (beide Prozessrecht), Dr. Kai Birke (Bankrecht)
Schönherr (Wien): Dr. Wolfgang Höller (Bank-/Prozessrecht)
Inhouse (Klagenfurt): Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik (Head of Group Legal)
Hintergrund: Dass Freshfields hier für die betroffenen Institute tätig wurde, überrascht nicht. Die Kanzlei ist als Hauptberaterin der BayernLB sicherlich die profilierteste Sozietät im Kampf gegen die HETA. Sie vertritt die BayernLB als ehemalige Eigentümerin der Hypo Alpe-Adria in vielfacher Weise gegen die österreichischen Hypo-Gesetze und steht ihrer Klientin auch in Deutschland bei den milliardenschweren Auseinandersetzungen zur Seite. Die Entscheidung der anderen deutschen Landesbanken sowie der Commerzbank für das deutsch-österreichische Freshfields-Team lag insoweit nahe.
Anders verhält es sich mit der Mandatierung von White & Case. Die Kanzlei hat sich bei der Klage in Deutschland nach JUVE-Informationen in einem Pitch gegen andere Kanzleien, darunter ebenfalls Freshfields, durchgesetzt. Dem Bankaufsichtsrechtsteam gelang es, seine Marktstellung in den vergangenen Jahren stetig zu verbessern, insbesondere auch in bankaufsichtsrechtlichen Prozessen. Im Zusammenhang mit der HETA war die Praxis allerdings bislang nicht in Erscheinung getreten.
Binder Grösswang, die die Helaba unter anderem bei der Vorstellung vertreten hatte, gehört dagegen wiederum zu den aktivsten Kanzleien für Anleihegläubiger und sonstige Beteiligte im HETA-Umfeld. So hat sie für insgesamt rund 20 amerikanische und deutsche Investoren Vorstellung bei der FMA erhoben und vertritt die Gruppe der österreichischen Hypo-Banken sowie die Pfandbriefstelle im Zusammenhang mit Ansprüchen gegen und Haftungen für die HETA. (Jörn Poppelbaum)