Wie bereits bei Schönherr bietet Cavar nun unter eigener Flagge eine umfassende arbeitsrechtliche Beratung an – von betriebsverfassungsrechtlichen Fragen über Verhandlungen mit dem Betriebsrat bis hin zu individualrechtlichen Themen. Auch in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten können Mandanten nun auf seine Erfahrung setzen. Seinem bisherigen Werdegang entsprechend ist Cavar dabei überwiegend auf Arbeitgeberseite tätig. Neben den kernarbeitsrechtlichen Themen bietet er auch Beratung im Fremdenrecht, arbeitsmarktbehördlichen Genehmigungen sowie Entsendefragen an. Er ist zunächst als Einzelanwalt tätig, eine Aufstockung des Teams ist jedoch mittelfristig geplant.
Begonnen hatte Cavar seine Karriere 2009 als Inhouse-Jurist bei A1 Telekom Austria, wo er sich nach einiger Zeit auf den Bereich Arbeitnehmerüberlassung konzentrierte. Seine Konzipientenzeit verbrachte er ab 2014 zunächst bei SCWP Schindhelm und ab 2016 bei Eversheds Sutherland Austria. Ende 2017 wechselte er schließlich ins Arbeitsrechtsteam von Dr. Stefan Kühteubl bei Schönherr, dem er auch nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt 2018 erhalten blieb.
Arbeitsrechtsboutiquen liegen im Trend
Die Arbeitsrechtspraxis von Schönherr ist auch nach dem Weggang Cavars personell breit aufgestellt. Neben Partner Kühteubl umfasst das Team eine Counsel, eine Rechtsanwältin und vier Konzipienten.
Cavar ist ein weiterer Arbeitsrechtler, der sich nach einigen Jahren in der Großkanzlei mit einer Boutique selbständig macht. Bereits bevor die Corona-Schutzmaßnahmen mit ihren zahlreichen Neuregelungen zu Kurzarbeit, Arbeitsschutz und mitbestimmungsrechtlichen Fragen für einen regelrechten Aufschwung in diesem Rechtsgebiet sorgten, kam es zu mehreren Neugründungen in Wien: 2020 verabschiedete sich Dr. Ingrid Korenjak von DSC Doralt Seist Csoklich, um sich mit Dr. Wolfgang Kinner zusammenzuschließen. Bereits Ende 2017 hatte Dr. Katharina Körber-Risak von der damaligen Kanzlei Kunz Schima Wallentin aus den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt.