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Die Stadt Wien setzte in dem Verfahren ihr Hauptanliegen vor Gericht durch: zu verhindern, dass Touristen Wohnungen aus ihrem großen Bestand kurzzeitig buchen können (Gz. 4 Ob 33/22i). Denn aus Sicht der Stadt verringert dies das Angebot an erschwinglichem Wohnraum in der Donaumetropole. Wien besitzt rund 1.800 Gemeindebauten, in denen sich 220.000 Wohnungen befinden. Damit ist die Stadt der größte Vermieter in Europa und hält Wohnungen für rund ein Viertel der Bevölkerung vor.