SCWP-Partner Schmidsberger

Stieg Anwalt als verkappter Treuhänder bei Zielpunkt ein?

Der Hausanwalt des Trauner Handelsunternehmens Pfeiffer, Dr. Gerald Schmidsberger (SCWP Schindhelm), hat über die Beteiligungsgesellschaft BOW GmbH 75,1 Prozent des Lebenseinzelhändler Zielpunkt übernommen. Nach JUVE-Recherchen liegt der Verdacht nahe, dass Schmidsberger nicht aus eigenem Antrieb, sondern als Strohmann für Pfeiffer agiert.

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Gerald Schmidsberger
Gerald Schmidsberger

Die Motive für das ungewöhnliche Engagement des Anwalts liegen im Dunkeln. Bislang waren weder Schmidsberger noch die Pfeiffer-Unternehmensgruppe zu einer Stellungsnahme über die offizielle Pressemitteilung hinaus bereit.

Fest steht, dass Schmidsberger und Pfeiffer einander sehr nahe stehen. Schmidsberger betreut Pfeiffer seit über drei Jahren regelmäßig. Zuletzt stand der 42-jährige, hoch angesehene Gesellschaftsrechtler dem Handelsunternehmen im vergangenen April als Anwalt zur Seite, als es sich 24,9 Prozent der Anteile an Zielpunkt, dem drittgrößten österreichischen Supermarkt-Filialisten, sicherte (mehr…). 

Auch Schmidsbergers Beteiligungsgesellschaft BOW entstammt der Pfeiffer-Unternehmensgruppe. Noch bis Anfang November firmierte die Gesellschaft als KIG Kolonial-Import Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH und gehörte laut dem letzten Jahresabschluss zum Vollkonsolidierungskreis der Pfeiffer HandelsgmbH, Traun.

Die Anteile an KIG gingen erst Anfang des Monats an Schmidsberger, der laut Firmenbuch 52.527 Euro Kapital eingebracht hat und 100 Prozent der Anteile hält. Schmidsberger ist zudem erst am 30. Oktober zum Geschäftsführer von KIG berufen worden. Im Laufe des Novembers erfolgte dann die Umbenennung in BOW sowie der Umzug der Gesellschaft aus Traun an den Kanzleisitz von Schmidsberger in Wels.

Nach offizieller Lesart sind Pfeiffer und BOW jedoch vollkommen getrennte Gesellschaften. Zwar erfahre Zielpunkt eine „enge operative Anbindung an den Minderheitseigentümer Pfeiffer Unternehmensgruppe“, schreibt Pfeiffer in einer Pressemitteilung, jedoch gebe es „keinen Treuhandvertrag zwischen den beiden Eigentümern und keine wie immer gearteten Beziehungen.“

Kopfschütteln bei Wirtschaftsanwälten

Bei Rechtsexperten, mit denen JUVE sprach, sorgt der Deal für Kopfschütteln. So kann ein führender Kartellrechtler die Haltung der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) in der Sache nicht nachvollziehen. Die BWB hatte gestern erklärt, dass keine Anmeldepflicht für die Übernahme durch BOW bestehe, weil es keine vertraglichen Beziehungen zwischen Pfeiffer und BOW gebe. „Das ist eine offensichtlich aufgelegte Geschichte“, so der Kartellanwalt. „Nach den vorliegenden Informationen handelt es sich daher sehr wohl um eine Treuhandkonstruktion. Es kommt nicht darauf an, ob formal ein Vertrag zwischen den Beteiligten geschlossen wurde, sondern wie die Machtverhältnisse tatsächlich verteilt sind.“

Anderseits hätte laut dem Kartellexperten überhaupt nichts dagegen gesprochen, die Übernahme bei der BWB anzumelden. „Bei vier Prozent Marktanteil von Zielpunkt und einem noch geringeren von Pfeiffer, steht einem Zusammenschluss eigentlich nichts im Wege.“

Nach Auffassung anderer Anwälte macht die offensichtliche Verschleierung auch aus anderen rechtlichen Aspekten keinen Sinn. „Steuerlich wäre es sogar vorteilhaft, eine verlustreiche Gesellschaft wie Zielpunkt in die Bilanz zu nehmen“, so ein führender Steueranwalt.

Die Motive müssen also jenseits der rechtlichen Natur liegen. So könnte Pfeiffer bemüht sein, Negativschlagzeilen bei einem späteren Arbeitsplatzabbau zu vermeiden. Auch könnte es Gründe auf Seiten der Pfeiffer-Eigentümerfamilien geben, keine Verlustbringer in der Gruppe aufzunehmen. Klar ist aber wohl, dass ohne den Einstieg eines Investors eine Insolvenz von Zielpunkt früher oder später unvermeidbar gewesen wäre.

Als Anwalt der Gegenseite agierte Dr. Nikolaus Vavrovsky von der Kanzlei PHHV. Zusammen mit der Kanzlei WMWP vertrat er den Anteilsverkäufers Jan Satek. Doch auch Vavrovsky wollte sich an Spekulationen um die Motive von Pfeiffer nicht beteiligen. (Jörn Poppelbaum)

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