Juve Plus Strafermittlungen

Verfassungsgerichtshof schränkt Zugriff auf Mobiltelefone ein

Autor/en
  • Raphael Arnold

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Ermittlungsbehörden beim Sicherstellen von Mobiltelefonen klare Grenzen gesetzt: Ab 2025 ist dieser Schritt ohne richterliche Genehmigung unzulässig. Der Gesetzgeber muss darüber hinaus neue Regeln erlassen, in welchen Fällen der Zugriff auf Handys erlaubt ist.

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Der VfGH hat die Ermittlungsbehörden beim Sicherstellen von Mobiltelefonen in die Schranken gewiesen.

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Anlass der Entscheidung ist der Antrag eines Kärntner Unternehmers, der Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue ausgesetzt war. Straf- und Wirtschaftsstrafrechtlern brannte das Thema seit Jahren unter den Nägeln, weil bereits eine leichte Straftat als Anfangsverdacht genügt und nicht nur Verdächtigte Ziel der Maßnahme sind. Zudem gewährt der Zugriff auf ein Handy oder Smartphone bislang nicht nur Einblick in die Daten des Verdächtigen, sondern betrifft auch andere Personen, deren Daten auf dessen Mobiltelefon gespeichert sind.

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